Geld für Reformationsveranstaltungen
- Da es auch im November 2017 noch vereinzelte Veranstaltungen geben wird, ist der Veranstaltungs-Zeitraum vom 31.10.2016 bis zum 30.11.2017 verlängert worden.
- Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor Bewilligung durch den Finanzausschuss ist auf Antrag möglich, damit auch bereits ab dem 31. Oktober 2016 Veranstaltungen starten können.
- Die Eigenmittel in Höhe von mindestens 50% sind mit allen anderen Zuschüssen und Einnahmen anrechenbar.
- Eine gleichzeitige Förderung aus den Sondermitteln und des Kirchlichen Jugendplanes ist möglich.
Eine Antragsstellung ist ab sofort möglich.
Der Finanzausschuss der Jugendkammer hofft, mit diesen Ergänzungen für eine Erleichterung bei der Antragsstellung gesorgt zu haben und freut sich auf viele Anträge, die möglichst bald eingereicht werden sollen. Falls es mehr Anträge als geplant geben wird, ist von der Jugendkammer eine kurzfristige Initiative auf der Landessynode angedacht, um eine Erhöhung der Fördersumme zu beantragen.
Hier geht es zur Seite mit allen Infos, den Richtlinien im Detail und den Anträgen...