eQ: evangelisch und qualifiziert! Ausbildung von Ehrenamtlichen in der Evangelischen Jugend von Westfalen
Jugendliche, die in Westfalen eine Grundausbildung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit absolvieren, können seit 2007 - in ganz Westfalen einheitliche - Zertifikate erhalten. Die Zertifikate sollen Jugendlichen u.a. in Bewerbungssituationen nützen. Die Zertifikate bescheinigen die Teilnahme an einer Grundausbildung, für die es im Bereich der westfälischen Jugendarbeit Mindeststandards gibt. Diese Mindeststandards wurden von der Jugendkammer, dem leitenden Gremium der Evangelischen Jugend, verabschiedet.
Sie garantieren, dass die Grundausbildungen bestimmte Inhalte und Methoden enthalten. Verantwortet werden diese Grundausbildungen von den Ämtern für Jugendarbeit in den Kirchenkreisen und von den Verbänden.
Die Evangelische Jugend betreibt damit Qualitätssicherung in ihrem Verband. Die Mindeststandards werden in einer Broschüre beschrieben, die alle Hauptamtlichen der Kinder- und Jugendarbeit in Westfalen erhalten haben. Befinden sich die Jugendlichen noch in ihrer Grundausbildung, können sie auf einer „Checkkarte" nachhalten, welche Module der Fortbildung sie bereits absolviert haben.
Zur Aufbewahrung von Materialien gibt es eine Mappe mit dem Signet eQ: evangelisch und qualifiziert!
Die Arbeitshilfe ist hier auch

- eQ Materialien
Broschüre, Checkkarte, Stempel, Zertifikat und Mappe sind zu bestellen beim:
Amt für Jugendarbeit der EKvW
info@afj-ekvw.de
Hintergrund
Im Dezember 2006 hat die Jugendkammer „Mindeststandards für die Grundausbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Evangelische Jugendarbeit von Westfalen" beschlossen. In den vergangenen Jahren ist zu beobachten:
- Ein Bedeutungszuwachs der Qualität und die Bedeutung des Nachweises der Qualität von Angeboten und Leistungen
- Ein Bedeutungszuwachs von Nachweisen bzw. Zertifikaten über ehrenamtliches Engagement.
Daher hat die Evangelische Jugend folgendes Anliegen:
- ein einheitliches Zertifikat der Ausbildungen von Ehrenamtlichen in Westfalen zur Verfügung zu haben,
- die Identifikation mit dem Verband Evangelische Jugend hierdurch zu stärken
- die Vergleichbarkeit der Grundausbildungen der verschiedenen Träger innerhalb Westfalens zu erhöhe (z.B. eine Studentin hat im Kirchenkreis halle eine Grundausbildung absolviert und will in Dortmund in der Jugendarbeit aktiv sein: Können die Hauptamtlichen davon ausgehen, dass sie so ausgebildet wurde wie die Jugendlichen bei ihnen ausgebildet werden?),
- die Sicherung der Qualität der Grundausbildung von Ehrenamtlichen in der aktuellen jugendpolitischen Situation (Rückgang finanzieller Ressourcen)
- die Schärfung des Profils der Qualität dieser Ausbildung zu erzielen.
Die Standards beziehen sich auf die Konzeption, die Struktur, den Prozess und die Ergebnissicherung der Grundausbildungen. Die Mindeststandards legen Qualität fest, lassen aber gleichzeitig dem jeweiligen Träger von Grundausbildungen einen Gestaltungsspielraum.
Diese „Mindeststandards für die Grundausbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden in einer Broschüre veröffentlicht. Diese ist über das Amt für Jugendarbeit zu beziehen.
Die Mindeststandards der Evangelischen Jugend von Westfalen sind in Verbindung mit den Regelungen der JuLeiCa zu sehen (siehe JuLeiCa NRW).

- 2007: Übergabe der EQ-Materialien von Landesjugendpfarrer Udo Bußmann an die Jugendkammer - hier vertreten durch Superintendentin des Kirchenkreises Unna Frau Muhr-Nelson und Jürgen Vogles, Bundessekretär des CVJM


