Kinder- und Jugendschutz
Die Entwicklung und Förderung von verantwortlichem sozialen Verhalten und Handeln in allen Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen ist Inhalt und Aufgabe Evangelischer Jugendarbeit. Von daher ist Kinder- und Jugendschutz, auch in seinem präventiven Charakter, als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der Arbeit mit Kindern, Jungen und Mädchen und jungen Menschen angesiedelt.
Kinder- und Jugendschutz findet seinen gesetzlichen Auftrag im KJHG § 14: ”Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. (2) Die Maßnahmen sollen:
- Junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.”
Dazu gehören
- die Beachtung der Jugendschutzgesetze und ihre Kontrolle
- Aufklärung über das Jugendschutzgesetz im Hinblick auf Jugendliche, Eltern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Zusammenarbeit mit Schulen, Polizeidienststellen und Beratungsstellen
- die Stärkung von Kindern und Jugendlichen zur Selbstbehauptung, Abgrenzung und zum angemessenen Umgang mit Gefährdungen
- die Rückgewinnung, Entwicklung und Bewahrung einer gesunden Umwelt und Schöpfung, die Gestaltung verträglicher Lebensbedingungen und räumlicher Entfaltungsmöglichkeiten
- Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf präventive Interventionsmöglichkeiten bei aktuellen und zu erwartenden Gefährdungsentwicklungen
- die Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch Informationen und Aufklärung


