Antragstellung für den Kirchlichen Jugendplan 2025 ist online
Die Antragstellung für den Kirchlichen Jugendplan ist ab sofort bis spätestens 01.03.25 online über das System www.juenger-antrag.de möglich.
(Dafür die Seite aufrufen und entweder Benutzerkonto anlegen oder, wenn man schon registriert ist/ein Benutzerkonto hat, einloggen).
Ab dem 02.03. werden, außer für inklusionsbedingten Mehrbedarf, keine Anträge mehr angenommen.
Bitte lesen Sie sich vor Antragstellung die aktuellen Richtlinien genau durch. Diese sind im Onlineportal zu finden.
Hier die Änderungen der Richtlinien für das Antragsjahr 2025:
- Zusätzlicher Hinweis bei den Fördervoraussetzungen von allgemeinen und spirituellen Projekten:
Das ausschließliche Konsumieren eines Angebotes reicht nicht für eine Projektförderung aus, ein aktives Mitwirken der Teilnehmenden ist notwendig.
Einzelveranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen wie z.B. Sportturnier, Konzert, Jugendgottesdienst können als Event oder freizeitpädagogische Maßnahme (Position 5) beantragt werden und sind kein Projekt. - Weiter zur Abrechnung notwendig: Ein individuelles Schutzkonzept muss für jede beantragte Maßnahme erstellt werden und mit dem Verwendungsnachweis im System hochgeladen werden,
ansonsten ist keine Förderung möglich! (außer bei Anträgen Öffentlichkeitsarbeit)
Aktuelle Materialien, Veranstaltungen zum Thema gibt es hier: https://www.ev-jugend-westfalen.de/handlungsfelder/sexualisierte-gewalt/