Corona-Update - Präsenzangebote der Jugendarbeit nur noch im Einzelfall zulässig
Weithin gilt: Junge Menschen sind von den Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens in besonderer Weise betroffen. Deshalb ist es wichtig, dass die Angebote der Jugendarbeit flexibel auf die Veränderungen reagieren und so der Kontakt zu jungen Menschen aufrecht erhalten wird. Der Verordnungsgeber reagiert darauf, dass es junge Menschen gibt, die auch – oder gerade – in der Pandemie ein offenes Ohr und ein offenes Herz benötigen, denn es sind „dringend erforderliche Betreuungsangebote der Einzelbetreuung“ in Präsenz weiterhin zulässig (§ 7 Abs. 1a Satz 1). Wir halten diese Angebote in der derzeitigen gesellschaftlichen Situation für wichtig und ermutigen euch, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen! Der Lockdown im März hat gezeigt, wie kreativ die Einrichtungen und Angebote sind!
ELAGOT-NRW und AEJ-NRW stehen hinter den Einschränkungen, die dieses Mal auch unsere Angebote (mehr als sonst) treffen. Gerade vor dem nahenden Weihnachtsfest und im Angesicht der aus dem Ruder laufenden Infektionszahlen ist es wichtig, die Kontakte zu reduzieren und damit Dritte zu schützen.
Nichtsdestotrotz bleibt, was oben bereits steht: Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen brauchen die Fachkräfte der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit und ihren Zuspruch.
Weitere Konkretisierungen zur CoronaSchutzVO könnten sich aus einem Anwendungserlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW ergeben, den wir im Laufe der Woche erwarten. Am Freitag trifft sich die Runde, in der die FAQ erarbeitet werden. Diese stehen voraussichtlich am Anfang der nächsten Woche zur Verfügung. Beides wird von uns wie gehabt weiter geleitet.