Der Sicherungsschein für Freizeiten bis 31.12.2023 ist da!!!
Hier gibts den Sicherungsschein und das dazugehörige Rundschreiben der EKvW zu Download >>>
[Zum Hintergrund der Sicherungsscheine: Alle Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, den vom Reisenden bezahlten Reisepreis durch eine Versicherung des Reisepreises abzusichern und dies durch Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines zu dokumentieren. Dies soll sicherstellen, dass der Reisende sein Geld bei Ausfall der Reise durch den Reiseveranstalter erstattet bekommt, selbst wenn der Veranstalter zwischenzeitlich in Konkurs gehen musste.]