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EKvW- Jugendarbeit wieder offiziell erlaubt

Der Krisenstab der Landeskirche hat gestern (01.12.) ein Corona-Update beschlossen. Demnach sind jetzt auch Angebote im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wieder zulässig. Den genauen Wortlaut findet ihr hier...

Unter Punkt 2. ist im Anschreiben an Pfarrerinnen und Pfarrer zu lesen:

Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Selbsthilfegruppen
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind nach § 7 Abs. 1 CoronaSchVO zulässig. Sie sollen in kirchlichen Räumlichkeiten unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln bis zu einer maximalen Gruppengröße von 10 Personen wieder stattfinden können. Auch Angebote von Selbsthilfegruppen sind unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln wieder möglich. Die Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit sind zu beachten.

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Wir sind Mo - Do in der Zeit von 08.00 - 17.00 Uhr (bzw. freitags von 08.00 bis 13.30 Uhr) unter 02304-755/4422 erreichbar.

Unsere Spendenkonto:

Empfänger: Ev. Kirche von Westfalen  

IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12

Verwendungszweck: Evangelische Jugend 08.5.2022

Spenden sind auch außerhalb der Konfirmationszeit das ganze Jahr möglich. (Das Datum 25.4.2021 dient nur der internen Zuordnung.)

 

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