Fördermittel für Menschen mit internationalen Biografien
Folgende übergeordnete Ziele werden mit dem Gesamtprojekt verfolgt:
1. Überprüfen der eigenen Strukturen in Bezug auf Integration und die Angebotsformen im Verband
2. Partizipation und Beteiligung junger Geflüchteter ermöglichen und unterstützen
3. Selbstorganisation junger BI_PoC im Sinne von Empowerment unterstützen und begleiten
4. Reflektieren, Bündeln und Verstetigen bisheriger Angebote
5. Genderspezifische Angebote entwickeln und bereitstellen
6. Politische Bildung für Geflüchtete und Nicht Geflüchtete intensivieren
Daraus ergeben sich folgende Kriterien für die Förderung von Projekten in 2023:
1. Fortsetzung der Angebote, die kontinuierlich mit einer festen Gruppe arbeiten. Dies kann auch einen Neustart beinhalten sowie die Integration weiterer neuer Teilnehmender, die durch die persönliche Ansprache bereits beteiligter Personen gelingen kann.
2. Implementierung neuer Angebote, die auch niedrigschwelliger Art sein können, mit denen auf aktuelle Bedarfe reagiert werden kann, die sich aus neuen Fluchtbewegungen ergeben können.
3. Repräsentanz junger BI_PoC in Mitarbeit und Leitungsverantwortung in den Strukturen der Ev. Jugend in NRW.
4. (Weiter-) Entwicklung einer rassismuskritischen Perspektive. Dies beinhaltet die Sensibilisierung für strukturell vorhandenen Rassismus innerhalb der AEJ-NRW und sämtlicher Untergliederungen und die Entwicklung von Strategien, um diesem entgegenzutreten.
5. Vernetzung der im Bereich der AEJ-NRW engagierten lokalen und regionalen geförderten Projekte für und mit Jugendlichen mit internationalen Biografien.
Mit diesen Informationen fordert die AEJ-NRW zur Antragsstellung auf.
Als Stichtag für den Eingang der Anträge ist festgelegt: 09.01.2023 (Datum des Poststempels)
Die AEJ-NRW bitten darum, die Anträge bis zu diesem Termin vorzulegen. Es handelt sich bei dieser Frist nicht um eine Ausschlussfrist. Allerdings werden wir Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, nachrangig behandeln. Damit ihr auch im Jahresverlauf auf kurzfristig entstehende Ideen und Bedarfe reagieren könnt, werden wir hierfür Projektgelder zurückhalten. Da für das Projekt ein unschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugesagt ist, könnt ihr sofort und unmittelbar mit euren lokalen oder regionalen Projekten starten oder bestehende Projekte fortsetzen. Wir weisen aber darauf hin, dass aus dem vorzeitigen Projektbeginn kein Anspruch auf eine Förderung hergeleitet werden kann. Das Risiko liegt bei euch!
Förderbedingungen:
- Es ist es nicht notwendig, einen Eigenanteil zu erbringen.
- Eine (Re-)Finanzierung von bereits angestelltem Personal ist ausgeschlossen; die Aufstockung eines bereits bestehenden Vertrages hingegen möglich.
- Die geförderten Projektträger verpflichten sich neben der Erstellung eines Verwendungsnach-weises zur Zusammenarbeit mit der Projektkoordinatorin der AEJ-NRW sowie zur Teilnahme an Netzwerktreffen auf AEJ-NRW-Ebene (1. Treffen: 23.2.2023 – Pflichttermin - , Auswertungstreffen im Herbst 2023, dazwischen 1-2 Online-Treffen). Darüber hinaus erwarten wir die Bereitschaft zur Vernetzung und dazu, Bildmaterial für die Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen.
Für Rückfragen stehen bei der AEJ-NRW gerne zur Verfügung:
Marei Schmoliner (Projektkoordinatorin)
Stefan Niewöhner (Geschäftsführung)
DOWNLOADS
Kostenplan (docx)
Antragsaufforderung (pdf)