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Fördermittel für Menschen mit internationalen Biografien

Auch im Jahr 2023 stellt das Land NRW Projektmittel für die Förderung der Jugendverbandsarbeit mit jungen Menschen mit internationalen Biografien bereit. Diese werden dem Landesjugendring (LJR) NRW gewährt, der sie an seine Mitgliedsverbände weitergibt. Die AEJ-NRW wird in einer Größenordnung von ca. 200.000 € an diesen Mitteln partizipieren und stellt sie engagierten Trägern der Jugendverbandsarbeit zur Verfügung. Antragsfrist: 09.01.23

Folgende übergeordnete Ziele werden mit dem Gesamtprojekt verfolgt:

1.   Überprüfen der eigenen Strukturen in Bezug auf Integration und die Angebotsformen im Verband

2.   Partizipation und Beteiligung junger Geflüchteter ermöglichen und unterstützen

3.   Selbstorganisation junger BI_PoC im Sinne von Empowerment unterstützen und begleiten

4.   Reflektieren, Bündeln und Verstetigen bisheriger Angebote

5.   Genderspezifische Angebote entwickeln und bereitstellen

6.   Politische Bildung für Geflüchtete und Nicht Geflüchtete intensivieren

 

Daraus ergeben sich folgende Kriterien für die Förderung von Projekten in 2023:

1.   Fortsetzung der Angebote, die kontinuierlich mit einer festen Gruppe arbeiten. Dies kann auch einen Neustart beinhalten sowie die Integration weiterer neuer Teilnehmender, die durch die persönliche Ansprache bereits beteiligter Personen gelingen kann.

2.   Implementierung neuer Angebote, die auch niedrigschwelliger Art sein können, mit denen auf aktuelle Bedarfe reagiert werden kann, die sich aus neuen Fluchtbewegungen ergeben können.

3.   Repräsentanz junger BI_PoC in Mitarbeit und Leitungsverantwortung in den Strukturen der Ev. Jugend in NRW.

4.   (Weiter-) Entwicklung einer rassismuskritischen Perspektive. Dies beinhaltet die Sensibilisierung für strukturell vorhandenen Rassismus innerhalb der AEJ-NRW und sämtlicher Untergliederungen und die Entwicklung von Strategien, um diesem entgegenzutreten.

5.   Vernetzung der im Bereich der AEJ-NRW engagierten lokalen und regionalen geförderten Projekte für und mit Jugendlichen mit internationalen Biografien.

Mit diesen Informationen fordert die AEJ-NRW zur Antragsstellung auf. 
Als Stichtag für den Eingang der Anträge ist festgelegt: 09.01.2023  (Datum des Poststempels) 

Die AEJ-NRW bitten darum, die Anträge bis zu diesem Termin vorzulegen. Es handelt sich bei dieser Frist nicht um eine Ausschlussfrist. Allerdings werden wir Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, nachrangig behandeln. Damit ihr auch im Jahresverlauf auf kurzfristig entstehende Ideen und Bedarfe reagieren könnt, werden wir hierfür Projektgelder zurückhalten. Da für das Projekt ein unschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugesagt ist, könnt ihr sofort und unmittelbar mit euren lokalen oder regionalen Projekten starten oder bestehende Projekte fortsetzen. Wir weisen aber darauf hin, dass aus dem vorzeitigen Projektbeginn kein Anspruch auf eine Förderung hergeleitet werden kann. Das Risiko liegt bei euch!

Förderbedingungen:

  • Es ist es nicht notwendig, einen Eigenanteil zu erbringen.
  • Eine (Re-)Finanzierung von bereits angestelltem Personal ist ausgeschlossen; die Aufstockung eines bereits bestehenden Vertrages hingegen möglich.
  • Die geförderten Projektträger verpflichten sich neben der Erstellung eines Verwendungsnach-weises zur Zusammenarbeit mit der Projektkoordinatorin der AEJ-NRW sowie zur Teilnahme an Netzwerktreffen auf AEJ-NRW-Ebene (1. Treffen: 23.2.2023 – Pflichttermin - , Auswertungstreffen im Herbst 2023, dazwischen 1-2 Online-Treffen). Darüber hinaus erwarten wir die Bereitschaft zur Vernetzung und dazu, Bildmaterial für die Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen.

 

Für Rückfragen stehen bei der AEJ-NRW gerne zur Verfügung:

Marei Schmoliner (Projektkoordinatorin)

Stefan Niewöhner (Geschäftsführung)

 

DOWNLOADS
Kostenplan (docx)
Antragsaufforderung (pdf)

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Ruf uns gerne einfach an oder schreib uns eine Mail!

Wir sind Mo - Do in der Zeit von 08.00 - 17.00 Uhr (bzw. freitags von 08.00 bis 13.30 Uhr) unter 02304-755/4422 erreichbar.

Unsere Spendenkonto:

Empfänger: Ev. Kirche von Westfalen  

IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12

Verwendungszweck: Evangelische Jugend 08.5.2022

Spenden sind auch außerhalb der Konfirmationszeit das ganze Jahr möglich. (Das Datum 25.4.2021 dient nur der internen Zuordnung.)

 

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