30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention - Förderung von Aktivitäten vor Ort
Für unseren Bereich der Ev. Jugend in NRW ist geplant, die Gelder von den Ämtern für Jugendarbeit der EKiR und der EKvW bewirtschaften zu lassen. Gefördert werden sollen in der Zeit von Juli 2019 bis Juni 2020 unter anderem lokale Projekte, die die Rechte von Kindern in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Für die verbandsinterne Verteilung der Gelder ist vorgesehen, auf ein bürokratisches Antragsverfahren zu verzichten und stattdessen einen unkomplizierten finanziellen Support für Aktivitäten zu bieten. Sobald wir detaillierte Informationen haben, machen wir darauf aufmerksam.