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30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention - Förderung von Aktivitäten vor Ort

Das Land NRW hat eine Projektförderung anlässlich des 30. Geburtstags der UN-Kinderrechtskonvention aufgelegt. Die Mittel werden über die landeszentralen Stellen (AEJ-NRW und ELAGOT-NRW) in die Strukturen verteilt...

Für unseren Bereich der Ev. Jugend in NRW ist geplant, die Gelder von den Ämtern für Jugendarbeit der EKiR und der EKvW bewirtschaften zu lassen. Gefördert werden sollen in der Zeit von Juli 2019 bis Juni 2020 unter anderem lokale Projekte, die die Rechte von Kindern in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Für die verbandsinterne Verteilung der Gelder ist vorgesehen, auf ein bürokratisches Antragsverfahren zu verzichten und stattdessen einen unkomplizierten finanziellen Support für Aktivitäten zu bieten. Sobald wir detaillierte Informationen haben, machen wir darauf aufmerksam. 

 

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Wir sind Mo - Do in der Zeit von 08.00 - 17.00 Uhr (bzw. freitags von 08.00 bis 13.30 Uhr) unter 02304-755/4422 erreichbar.

Unsere Spendenkonto:

Empfänger: Ev. Kirche von Westfalen  

IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12

Verwendungszweck: Evangelische Jugend 08.5.2022

Spenden sind auch außerhalb der Konfirmationszeit das ganze Jahr möglich. (Das Datum 25.4.2021 dient nur der internen Zuordnung.)

 

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