Anpassungen beim neuen JuLeiCa-Runderlass
Um die JuLeiCa beantragen zu können, müssen die Antragstellendenwie bisher mindestens 16 Jahre alt sein. Die Ausbildung muss 35 Zeitstunden umfassen und zusätzlich muss ein Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden.
Die JuLeiCa ist dann drei Jahre gültig. Soll die Card verlängert werden, muss eine Auffrischung in Erste Hilfe erfolgen. Hier ist aber keine Stundenzahl angegeben, so dass wir von einer Auffrischung ausgehen dürfen (z.B. ein Kurzinput zu Ersthilfemaßnahmen auf Ferienfreizeiten durch den eigenen Verband erfolgen, wenn eine Freizeit ansteht – Inhalte dann auf die Notwendigkeit abgestimmt, z.B. Verbrennungen, Zecken, Hitzschlag oder Sonnenstich, Verschlucken, Notruf absetzen u.ä.). Ebenso ist für die Verlängerung bzw. die Neu-Ausstellung der JuLeiCa eine Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 8 Zeitstunden notwendig.
Der Runderlass mit allen Bestimmungen für NRW ist auf den folgenden Seiten nachzulesen:
Juleica.de: https://www.juleica.de/623.0.htmlhttps://www.juleica.de/623.0.html
Ministerialblatt: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=17822
Zusätzlich empfehlen wir, die Mindeststandards der Evangelischen Jugend von Westfalen "eQ - evangelisch und qualifiziert" zu beachten. (Link zu eQ: https://www.ev-jugend-westfalen.de/handlungsfelder/ehrenamtlichkeit/ausbildung-eq/)