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Antragstellung zur Förderung von Projekten aus dem KJFP-NRW 2012

aej-nrw. Mit Schreiben vom 25.7.2011 haben die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe mitgeteilt, dass die in den geltenden Richtlinien festgelegte Antragsfrist (1.10. des Vorjahres) für das Jahr 2012 keine Anwendung findet. Ein abweichender späterer Stichtag wird rechtzeitig bekanntgegeben. Über diesen Termin erhalten wir rechtzeitig vorher Bescheid und werden diesen dann entsprechend kommunizieren.

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Wir sind Mo - Do in der Zeit von 08.00 - 17.00 Uhr (bzw. freitags von 08.00 bis 13.30 Uhr) unter 02304-755/4422 erreichbar.

Unsere Spendenkonto:

Empfänger: Ev. Kirche von Westfalen  

IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12

Verwendungszweck: Evangelische Jugend 08.5.2022

Spenden sind auch außerhalb der Konfirmationszeit das ganze Jahr möglich. (Das Datum 25.4.2021 dient nur der internen Zuordnung.)

 

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