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Im Gebet - ein Jugendlicher stellt eine brennende Kerze in ein Facettenkreuz.

Hinweis zu Beantragung von Projekten KJP-NRW

Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich das Verfahren bei der Beantragung von Projekten geändert hat. Entscheidend: Die Summe der Eigenmittel (z.Z. 30%) kann reduziert werden durch Berücksichtigung Bürgerlichen Engagements (kapitalisiertes Ehrenamt). Das bedeutet...

Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich das Verfahren bei der Beantragung von Projekten geändert hat.

Entscheidend: Die Summe der Eigenmittel (z.Z. 30%) kann reduziert werden durch Berücksichtigung Bürgerlichen Engagements (kapitalisiertes Ehrenamt).

Das bedeutet: für die ehrenamtliche Arbeit können pro Stunde und Ehrenamtlichen 10 € angesetzt werden. Maximal aber können hierdurch
20 % der Gesamtkosten geltent gemacht werden.

Beispielrechnung:
Bei einem Projektantrag mit 4000 € könnten so 800 € in Anrechnung gebracht werden. Rest-Eigenmittel (Kirchensteuermittel, Dotationen, Spenden) - würden dann noch 400 € betragen.

Ansprechpartner dazu:

Bernd Hillebrand (AfJ EkvW Schwerte)

Bernd Opitz (aej-NRW Geschäftsstelle)

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Wir sind Mo - Do in der Zeit von 08.00 - 17.00 Uhr (bzw. freitags von 08.00 bis 13.30 Uhr) unter 02304-755/4422 erreichbar.

Unsere Spendenkonto:

Empfänger: Ev. Kirche von Westfalen  

IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12

Verwendungszweck: Evangelische Jugend 08.5.2022

Spenden sind auch außerhalb der Konfirmationszeit das ganze Jahr möglich. (Das Datum 25.4.2021 dient nur der internen Zuordnung.)

 

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