Hinweis zu Beantragung von Projekten KJP-NRW
Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich das Verfahren bei der Beantragung von Projekten geändert hat.
Entscheidend: Die Summe der Eigenmittel (z.Z. 30%) kann reduziert werden durch Berücksichtigung Bürgerlichen Engagements (kapitalisiertes Ehrenamt).
Das bedeutet: für die ehrenamtliche Arbeit können pro Stunde und Ehrenamtlichen 10 € angesetzt werden. Maximal aber können hierdurch
20 % der Gesamtkosten geltent gemacht werden.
Beispielrechnung:
Bei einem Projektantrag mit 4000 € könnten so 800 € in Anrechnung gebracht werden. Rest-Eigenmittel (Kirchensteuermittel, Dotationen, Spenden) - würden dann noch 400 € betragen.
Ansprechpartner dazu:
Bernd Hillebrand (AfJ EkvW Schwerte)
Bernd Opitz (aej-NRW Geschäftsstelle)