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Sonderförderung Digitalisierung

Auch im Jahr 2022 ist die AEJ-NRW in der Lage, die bei den Zentralen Abrechnungsstellen (Synodale Jugendreferate, CVJM-Kreisverbände, landes(teil)weit tätige Werke, Einrichtungen und Ämter) vorgenommenen Anschaffungen (nur Hardware und Videokonferenzen) für die Digitalisierung zu bezuschussen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann eine Förderung von 3.000 € je Zentraler Abrechnungsstelle garantiert werden, wobei 90% der anerkennungsfähigen Gesamtausgaben gefördert werden...

Eine darüber hinausgehende Förderung ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter Umständen möglich. Es muss sich um eine Anschaffung handeln, die zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2022 vorgenommen wurde. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum. Nicht berücksichtigt werden können Anschaffungen, für die aufgrund von Lieferengpässen eine Rechnungsstellung erst in 2023 erfolgt.

 

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Wir sind Mo - Do in der Zeit von 08.00 - 17.00 Uhr (bzw. freitags von 08.00 bis 13.30 Uhr) unter 02304-755/4422 erreichbar.

Unsere Spendenkonto:

Empfänger: Ev. Kirche von Westfalen  

IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12

Verwendungszweck: Evangelische Jugend 08.5.2022

Spenden sind auch außerhalb der Konfirmationszeit das ganze Jahr möglich. (Das Datum 25.4.2021 dient nur der internen Zuordnung.)

 

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