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Synodenbeschluss intergenerativer Diskurs zum Klimaschutz

Die Landessynode hat den Beschluss zur Förderung eines intergenerativen Dialogs über Klimaschutz verabschiedet, der von der Evangelischen Jugend von Westfalen initiiert wurde. Ziel ist es, die Perspektiven der verschiedenen Generationen zu integrieren und gemeinsam Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung zu übernehmen. 

Der Beschluss ruft die Kirchenkreise und Kreissynoden dazu auf, das in einen intergenerativen Diskurs zu Themen des Klimaschutz einzutreten.  Dafür sollen geeignete Formate für Gespräche entwickelt und die Expertise von Jugendlichen und Fachleuten genutzt werden. Bei kirchlichen Entscheidungen zum Klimaschutz sollen darüber hinaus die Perspektiven der Jugend regelmäßig einbezogen werden. 

In der Einbringung wurde durch Jan Tomischat deutlich gemacht, dass die Klimakrise eine Herausforderung ist, die jede Generation betrifft. Besonders die Jugend ist jedoch von den Auswirkungen betroffen und trägt eine wichtige Rolle in der Klimabewegung. Die Landessynode wurde aufgefordert, diesen intergenerationellen Dialog zu fördern, um die Gemeinschaft und das Verständnis für Klimaschutz zu stärken und den biblischen Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung gemeinsam umzusetzen. 

Die Synode folgte den Vorschlägen des Berichtsausschusses und beschloss mit folgender Formulierung:

" Die Landessynode begrüßt die Initiative der Evangelischen Jugend von Westfalen, einen
 strukturierten Diskurs über die Belange des Klimaschutzes zwischen den Generationen
 anzustoßen.

 Sie bittet die Kirchenkreise, Kreissynoden und deren Kreissynodalvorstände:

 1.      das Thema „intergenerativer Diskurs zum Klimaschutz“ im Einvernehmen mit der
 Evangelischen Jugend des Kirchenkreises auf einer der nächsten Kreissynoden als
 Schwerpunktthema aufzurufen,

 2.      mit Vertreter*innen der Evangelischen Jugend und Expert*innen für
 Klimamanagement vor Ort geeignete Formate für weiterführende Gespräche in den
 zuständigen kreiskirchlichen Gremien (Kreissynodalvorstände, kreiskirchliche Umwelt-
 und Finanzausschüsse u. ä.) zu vereinbaren oder weiterzuführen,

 3.      bei kreiskirchlichen Beschlüssen und Vorhaben zum Klimaschutz (weiterhin) die
 Vertreter*innen der Evangelischen Jugend oder deren Perspektiven regelhaft
 einzubeziehen,

 4.      die Expertise der Institute und Einrichtungen zur themenbezogenen Fortbildung
 einzuholen. 

 

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