Wahlalter bei Presbyteriumswahlen
Beschluss der Jugendkammer vom 11.02.2011
Das Thema Presbyterwahlen wurde auf der letzten Landessynode der westfälischen Kirche zwar behandelt, die Diskussionen beinhalteten jedoch nicht das Wahlalter. Derzeit seien tiefgreifende Entscheidungen zu treffen, so der Vorsitzende der Jugendkammer, Landesjugendpfarrer Udo Bußmann, die massive Auswirkungen auf die Entwicklungen der Landeskirche in den nächsten Jahrzehnten haben werden. Aus Sicht der Jugendkammer, dem höchsten beschlussfassenden Gremium der Evangelischen Jugend von Westfalen, ist es für das Fortbestehen der Kirche entscheidend, dass Jugendliche an dem Prozess, wie Kirche zukünftig gestaltet werden soll, stärker beteiligt werden.
Ein hilfreicher Schritt dafür wäre, so die Jugendkammer in ihrem Beschluss, das aktive Wahlalter zu den Presbyteriumswahlen auf den Zeitpunkt der Konfirmation bzw. auf die Vollendung des 14. Lebensjahres zu senken.
Bereits während der Landesynode 1997 unter dem Titel "Kinder-Jugend-Kirche" wurde ein Beschluss gefasst, in dem erklärt wird, dass die Landessynode beabsichtigt, das aktive Wahlalter auf 14 Jahre zu senken. Die Kirchenleitung wurde damals gebeten, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzubereiten. Bis heute ist eine Gesetzesänderung nicht umgesetzt.
Um dieses Ziel nun endlich zu erreichen, bittet die Jugendkammer nun die Kreissynoden der EKvW, im Sommer entsprechende Anträge für die nächste Landessynode zu stellen.