Selbsterklärung zum Kindesschutz

Jugendkammer der Evangelischen Kirche von Westfalen verabschiedet Selbsterklärung zum Kindesschutz für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Schutz von Kindern und Jugendlichen - ein gemeinsames Ziel der Evangelischen Jugend von Westfalen

Die Jugendkammer der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) hat in ihrer Sitzung am 11. Juni eine Selbsterklärung für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb der Evangelischen Kirche von Westfalen verabschiedet.

Damit reagiert auch die Jugendkammer der EKvW auf die anhaltende Diskussion in den Medien zum Thema sexueller Missbrauch in kirchlichen Kontexten.
"Über die bereits vorhandene Thematisierung in den Schulungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Evangelischen Jugend von Westfalen hinaus, soll diese Selbsterklärung als Ansatz zur vertiefenden Auseinandersetzung mit dem Thema dienen", so Udo Bußmann, Landesjugendpfarrer der EKvW und Vorsitzender der Jugendkammer.

In fünf Punkten erklären die Unterschreibenden darin, dass sie ihre Arbeit und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Respekt, Wertschätzung und Vertrauen ausüben wollen, die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen achten wollen und individuelle Grenzen respektieren.

Einsatz soll die Erklärung insbesondere in den Schulungen für ehrenamtlich Tätige finden und damit als didaktisches Material dienen. Weitere ausgearbeitete Materialien zur Umsetzung des Themas sollen erarbeitet werden und in Kürze vorliegen.

Besonders betont wurde von den Mitgliedern der Jugendkammer, dass es sich bei dieser Selbsterklärung nicht um einen Ausdruck von Misstrauen gegenüber ehrenamtlichen Mitarbeitenden handle. Vielmehr solle sie einen Prozess der Verständigung und Auseinandersetzung innerhalb der Evangelischen Jugend anstoßen, der sich sowohl an ehrenamtlich als auch an hauptamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit richte. "Dies dient nur unserem gemeinsamen Ziel: dem Schutz von Kindern und Jugendlichen", unterstrich Dr. Johanna
Will-Armstrong, Landeskirchenrätin der westfälischen Landeskirche und ausscheidendes Mitglied der Jugendkammer.
Die sechzehn anwesenden Jugendkammermitglieder unterschrieben die Erklärung alle unmittelbar nach dem offiziellen Beschluss und wollen damit auch Kollegen und Mitarbeiter über das Arbeitsfeld Kinder- und Jugendarbeit hinaus ermutigen, sich dieser Erklärung anzuschließen und die aktive Auseinandersetzung mit dem wichtigen Thema Kindesschutz zu suchen.

Die Jugendkammer der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) ist das oberste Beschluss fassende Gremium des Jugendverbandes "Evangelischen Jugend von Westfalen". Zu den Mitgliedern gehört die Jugendarbeit der Kirchenkreise und Gemeinden der EKvW und die Jugendverbände CVJM (Christliche Verein Junger Menschen - Westbund), VCP (Verband Christlicher Pfadpfinderinnen und Pfadfinder), EC (Entschieden für Christus), esw (Evangelische Schülerinnen Arbeit), LJV (Landesjugendvertretung), Landeskirchliche Einrichtungen, innerhalb der räumlichen Grenzen der EKvW.

Ansprechpartner im Amt für Jugendarbeit der EKvW

Knut Grünheit
Tel. 02304-755-181
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