Inklusion und Teilhabe

Inklusion und Teilhabe


In Anlehnung an die ”Gleichwertigkeit aller Menschen vor Gott” verankert sich im Artikel 3, Abs. 3 des Grundgesetzes seit November 1994 der Auftrag: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden”.

Was mich bewegt

  • Welche Inlusiven Angebote können wir mit Jugendlichen gestalten?
  • Wie werden wir zur inklusiven Kirche für Jugendliche?
  • wie wird gleichberechtigte Teilhabe sichtbar?

 

Was ich anbiete

  • Fachliche Beratung und Begleitung zu Fragen von Inklusion und Teilhabe in der Jugendarbeit
  • Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von inklusiven Angeboten und Projekten für euren Kirchenkreis / eure Jugendarbeit
  • Workshops, Seminare und Vorträge zu Themen des Handlungsfelds, zum Beispiel:
    • Barrieren im Kopf abbauen - Sensibiliesierung für Inklusion
    • Barrierefreies Bauen – Von der Haltung zu den Methoden
    • SGB XIII Reform - gesetzliche Rahmenbedingunen

Inklusion ist der Schlüsselbegriff für eine Haltung, die sich für die Vielfalt der Menschen ausspricht und gegen Aussonderung wirkt.

Jeder Mensch soll so unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, kulturellem Hintergrund, ökonomischen Voraussetzungen oder Behinderung angenommen sein, wie er ist und soll die Chancen der Teilhabe bekommen.

Niemand soll mehr ausgeschlossen werden. Der Ansatz von Inklusion ist grundsätzlich, betrifft alle Menschen und soll mit inklusiven Maßnahmen der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit verwirklicht wird.

Für die Umsetzung zur gleichberechtigten Teilhabe befindet sich im Kirchlichen Jugeplan die förderung zur gleichberechtigten Teilhabe.

Antrag Kirchlicher Jugendplan

Ansprechpartner im Amt für Jugendarbeit der EKvW

Diakon Marcel Müller
Telefon 0 23 04 - 755 - 184
Mail

Petra Erner
Telefon 0 23 04 - 755 - 191
Fax 0 23 04 -755-248
Mail