In Anlehnung an die ”Gleichwertigkeit aller Menschen vor Gott” verankert sich im Artikel 3, Abs. 3 des Grundgesetzes seit November 1994 der Auftrag: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden”.
Was mich bewegt
- Welche Inlusiven Angebote können wir mit Jugendlichen gestalten?
- Wie werden wir zur inklusiven Kirche für Jugendliche?
- wie wird gleichberechtigte Teilhabe sichtbar?
Was ich anbiete
- Fachliche Beratung und Begleitung zu Fragen von Inklusion und Teilhabe in der Jugendarbeit
- Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von inklusiven Angeboten und Projekten für euren Kirchenkreis / eure Jugendarbeit
- Workshops, Seminare und Vorträge zu Themen des Handlungsfelds, zum Beispiel:
- Barrieren im Kopf abbauen - Sensibiliesierung für Inklusion
- Barrierefreies Bauen – Von der Haltung zu den Methoden
- SGB XIII Reform - gesetzliche Rahmenbedingunen