Kirchlicher Jugendplan
Hinweise zur Handhabung:
Seit 2018 müssen alle Anträge online ausschließlich über die Internetseite www.juenger-antrag.de bis spätestens 01.03. eines Jahres gestellt werden.
Die erforderlichen Unterlagen werden per Upload mitgesandt.
Die Verwendungsnachweise müssen dann spätestens 3 Monate nach Maßnahmenende, für Maßnahmen im November und Dezember spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden (bitte die aktuellen Richtlinien beachten). Diese werden dann ebenfalls online über die o.g. Internetseite erstellt und mit den erforderlichen Unterlagen (Upload – es kann jeweils nur 1 Datei hochgeladen werden!) abgesandt. Die rechtsverbindliche Unterschrift ist per Scan einzufügen, der Name in Druckbuchstaben einzugeben.
Eine Zusendung per Post ist nicht mehr notwendig.
Hier die wichtigste Info zu den neuen Richtlinien – bitte lesen Sie sich die Richtlinien vor Antragstellung bzw. Erstellung des Verwendungsnachweises genau durch:
Für alle Maßnahmen wird ein Schutzkonzept benötigt, dies kann entweder bei Antragstellung, muss aber spätestens mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Hier finden sich die neuen Richtlinien (2023 pdf)
Mit freundlichen Grüßen,
Knut Grünheit
Geschäftsführer des Amtes für Jugendarbeit