Kirchlicher Jugendplan

Kirchlicher Jugendplan

Hinweise zur Handhabung: 

Seit 2018 müssen alle Anträge online ausschließlich über die Internetseite www.juenger-antrag.de bis spätestens 01.03. eines Jahres gestellt werden. 

Die erforderlichen Unterlagen werden per Upload mitgesandt. 

Die Verwendungsnachweise müssen dann spätestens 3 Monate nach Maßnahmenende, für Maßnahmen im November und Dezember spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden (bitte die aktuellen Richtlinien beachten). Diese werden dann ebenfalls online über die o.g. Internetseite erstellt und mit den erforderlichen Unterlagen (Upload – es kann jeweils nur 1 Datei hochgeladen werden!) abgesandt. Die rechtsverbindliche Unterschrift ist per Scan einzufügen, der Name in Druckbuchstaben einzugeben.  

Eine Zusendung per Post ist nicht mehr notwendig. 

 

Hier die wichtigste Info zu den neuen Richtlinien – bitte lesen Sie sich die Richtlinien vor Antragstellung bzw. Erstellung des Verwendungsnachweises genau durch: 

Hier die Änderungen der Richtlinien für das Antragsjahr 2024:

  • Maximalteilnehmenden-Zahl für Taizé-Fahrten wird aufgehoben
  • Förderung von Ökumenischen Begegnungen bis zu 20,- € pro Nacht/TN
  • Allgemeine und spirituelle Projekte werden bis zu 50% gefördert
  • Die Förderung von Innovativen Projekten entfällt
  • Events und freizeitpädagogische Maßnahmen werden bis zu 30%, aber nur bis zu 1.000,- € gefördert

Ein individuelles Schutzkonzept muss für jede beantragte Maßnahme erstellt werden, ansonsten ist keine Förderung möglich!
Aktuelle Materialien, Veranstaltungen zum Thema gibt es hier: https://www.ev-jugend-westfalen.de/handlungsfelder/sexualisierte-gewalt/

Die aktuellen Richtlinien finden Sie auf der Seite www.juenger-antrag.de

Mit freundlichen Grüßen, 

 

Knut Grünheit 

Geschäftsführer des Amtes für Jugendarbeit 

 

Ansprechpartnerin für das Antragswesen

Petra Erner
Telefon 0 23 04 - 755 - 191
Fax 0 23 04 -755-248
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