Kirchlicher Jugendplan
Hinweise zur Handhabung:
Seit 2018 müssen alle Anträge online ausschließlich über die Internetseite www.juenger-antrag.de bis spätestens 01.03. eines Jahres gestellt werden.
Die erforderlichen Unterlagen werden per Upload mitgesandt.
Die Verwendungsnachweise müssen dann spätestens 3 Monate nach Maßnahmenende, für Maßnahmen im November und Dezember spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden (bitte die aktuellen Richtlinien beachten). Diese werden dann ebenfalls online über die o.g. Internetseite erstellt und mit den erforderlichen Unterlagen (Upload – es kann jeweils nur 1 Datei hochgeladen werden!) abgesandt. Für die rechtsverbindliche Verantwortung ist der Name der zuständigen Person in Druckbuchstaben einzugeben.
Eine Zusendung per Post ist nicht mehr notwendig.
Hier die wichtigste Info zu den neuen Richtlinien – bitte lesen Sie sich die Richtlinien vor Antragstellung bzw. Erstellung des Verwendungsnachweises genau durch:
Hier die Änderungen der Richtlinien für das Antragsjahr 2025:
- Zusätzlicher Hinweis bei den Fördervoraussetzungen von allgemeinen und spirituellen Projekten:
Das ausschließliche Konsumieren eines Angebotes reicht nicht für eine Projektförderung aus, ein aktives Mitwirken der Teilnehmenden ist notwendig.
Einzelveranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen wie z.B. Sportturnier, Konzert, Jugendgottesdienst können als Event oder freizeitpädagogische Maßnahme (Position 5) beantragt werden und sind kein Projekt.
Ein individuelles Schutzkonzept muss für jede beantragte Maßnahme erstellt werden, ansonsten ist keine Förderung möglich!
Aktuelle Materialien, Veranstaltungen zum Thema gibt es hier: https://www.ev-jugend-westfalen.de/handlungsfelder/sexualisierte-gewalt/
Die aktuellen Richtlinien finden Sie auf der Seite www.juenger-antrag.de
Mit freundlichen Grüßen,
Knut Grünheit
Geschäftsführer des Amtes für Jugendarbeit