Jugendschutz

Jugendschutz

Die Entwicklung  und Förderung von verantwortlichem sozialen Verhalten und Handeln in allen Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen ist Inhalt und Aufgabe Evangelischer Jugendarbeit. Von daher ist Kinder- und Jugendschutz, auch in seinem präventiven Charakter, als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der Arbeit mit Kindern, Jungen und Mädchen und jungen Menschen angesiedelt.

Kinder- und Jugendschutz findet seinen gesetzlichen Auftrag im KJHG § 14: ”Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. (2) Die Maßnahmen sollen:

Junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.
Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.”
Dazu gehören

die Beachtung der Jugendschutzgesetze und ihre Kontrolle
Aufklärung über das Jugendschutzgesetz im Hinblick auf Jugendliche, Eltern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Zusammenarbeit mit Schulen, Polizeidienststellen und Beratungsstellen
die Stärkung von Kindern und Jugendlichen zur Selbstbehauptung, Abgrenzung und zum angemessenen Umgang mit Gefährdungen
die Rückgewinnung, Entwicklung und Bewahrung einer gesunden Umwelt und Schöpfung, die Gestaltung verträglicher Lebensbedingungen und räumlicher Entfaltungsmöglichkeiten
Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf präventive Interventionsmöglichkeiten bei aktuellen und zu erwartenden Gefährdungsentwicklungen
die Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch Informationen und Aufklärung.

Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist im Jahr 2004 überarbeitet und vom Bundestag verabschiedet worden.

Das Jugendschutzgesetz ist erhältlich beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de.
Viele Informationen und hilfreiche Publikationen sind auch zu finden bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz.

Jugendschutz im Ausland

Kinder- und Jugendschutz auf Ferienfreizeiten im Ausland

Andere Länder - andere Sitten? Welches Gesetzt gilt im Ausland?
Hier erhaltet ihr einen Kurzüberblick zum Thema Jugendschutz im Ausland:

Hilfreiche Informationen zu den Jugendschutzbestimmungen der einzelnen Ferienländer gibt es übersichtlich auf der Seite der BAJ >>>

Sexualisierte Gewalt

Alle aktuellen Informationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt und dem Bundeskinderschutzgesetz, entnehmen Sie bitte den Rubriken Sexualisierte Gewalt und Traumapädagogik.

Thorsten Schlüter
Telefon 0 23 04 - 755 - 281
Mobil 01 77 - 32 92 42 7
Fax 0 23 04 - 755 - 248
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Stefanie Emde
Telefon: 0 23 04 - 755 - 390
Fax 0 23 04 - 755 -248
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