Jugendschutz
Die Entwicklung und Förderung von verantwortlichem sozialen Verhalten und Handeln in allen Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen ist Inhalt und Aufgabe Evangelischer Jugendarbeit. Von daher ist Kinder- und Jugendschutz, auch in seinem präventiven Charakter, als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der Arbeit mit Kindern, Jungen und Mädchen und jungen Menschen angesiedelt.
Kinder- und Jugendschutz findet seinen gesetzlichen Auftrag im KJHG § 14: ”Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. (2) Die Maßnahmen sollen:
Junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.
Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.”
Dazu gehören
die Beachtung der Jugendschutzgesetze und ihre Kontrolle
Aufklärung über das Jugendschutzgesetz im Hinblick auf Jugendliche, Eltern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Zusammenarbeit mit Schulen, Polizeidienststellen und Beratungsstellen
die Stärkung von Kindern und Jugendlichen zur Selbstbehauptung, Abgrenzung und zum angemessenen Umgang mit Gefährdungen
die Rückgewinnung, Entwicklung und Bewahrung einer gesunden Umwelt und Schöpfung, die Gestaltung verträglicher Lebensbedingungen und räumlicher Entfaltungsmöglichkeiten
Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf präventive Interventionsmöglichkeiten bei aktuellen und zu erwartenden Gefährdungsentwicklungen
die Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch Informationen und Aufklärung.