GEZ Neuregelung

Zum 1. Januar 2013 wurde durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu geregelt.
Auch für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen ergeben sich dadurch Änderungen. Auf diese wird in einem Merkblatt der EKD hingewiesen.
Änderungen durch den Rundfunkänderungsstaatsvertrag (seit 2013) bzw. den Medienstaatsvertrag (seit 2020)

