Mitglied der Kirchenleitung

Berufung eines Kirchenleitungsmitglied unter 27 Jahren.

Die Landessynode der EKvW hat auf ihrer Synode das Jugendbeteiligungserprobungsgesetz verabschiedet. Es ist zum 01. Juli 2022 in Kraft getreten und erste Presbyterien und Kreissynodalvorstände haben bereits junge Menschen unter 27 Jahren berufen.

Das JBEG sieht vor, dass die Kirchenleitung im „Benehmen“ mit der Ev. Jugendkonferenz von Westfalen (EJKW) ein Kirchenleitungsmitglied (nach § 6 JBEG) beruft. Hierfür hat die letzte EJKW ein Nominierungsverfahren abgesprochen, das folgendermaßen aussieht:

  1. Die Abstimmung für den Vorschlag erfolgt auf der Versammlung der Ev. Jugend von Westfalen vom 24.-26. März 2023, zu der die Jugendkammer offiziell einlädt.
     
  2. Für diese Versammlung sammelt ein Nominierungsausschuss, der auf der EJKW gebildet wurde, Vorschläge für geeignete Kandidat*innen, führt mit diesen und ggf. in Abstimmung mit dem begleitenden Kirchenleitungsmitglied Dirk Gellesch klärende Vor-Gespräche und bringt Vorschläge, ggf. in Auswahl, in die Versammlung der Ev. Jugend von Westfalen ein.
     
  3. Nach Vorstellung bei der Versammlung der Ev. Jugend von Westfalen wird in Abstimmung durch die bei der Versammlung stimmberechtigten Delegierten der Kirchenkreise und Verbände der Vorschlag für die Berufung in die Kirchenleitung ermittelt.


Ansprechpartner*innen im Amt für Jugendarbeit der EKvW

Burkhard vom Schemm
Tel. 0 23 04 - 755-228
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Olivia Klimek
Telefon 0 23 04 -755 -190
Fax 0 23 04 - 755 -248
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