GEMA

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Änderungen ab dem 01.01.2018

Mit der GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften (wie VG Musikedition, Wort) gibt es Pauschalverträge. Der gesamte Pauschalvertrag kann beim Amt für Jugendarbeit abgerufen werden oder Sie erhalten konkrete Infos über Jugendkonzerte innerhalb des GEMA Pauschalvertrages. Eine Verbaucherinfo der GEMA informiert kurz und knapp über die GEMA.

Einzelne Einrichtungen haben in diesen Tagen von der GEMA bereits Post erhalten, mit der diese die bisher bestehenden Vertragsvereinbarungen (Tarif WR-OKJE) kündigt. Gleichzeitig wird dem bisherigen Vertragspartner ein Vertrag nach dem neuen Tarif WR-KJA angeboten.

In NRW koordiniert die AGOT-NRW e. V. das „Umstellungsverfahren“. Den neuen Vertrag, der einen Nachlass von 20% generiert, können alle Einrichtungen abschließen, die Mitglied in der ELAGOT-NRW sind. Damit die GEMA weiß, welche Einrichtungen zum Abschluss des Vertrages berechtigt sind, ist es zwingend notwendig an der Abfrage der AGOT-NRW teilzunehmen.

Unter https://form.mol.ruhr/view.php?id=12996 findet ihr ein Formular, dass ihr online ausfüllen und direkt an die AGOT-NRW abschicken könnt. Alternativ kann das Formular per Fax (0211/96661697) oder eingescannt per Mail (info(at)agot-nrw.de) an die AGOT-NRW gesendet werden.

Alle bei der AGOT-NRW eingegangenen Meldungen werden von dort über die BAG OKJE an die GEMA weitergeleitet, sodass dort alle berechtigen Einrichtungen bekannt sind.

Es gilt also (wie bisher auch): Mitglied der ELAGOT-NRW = Mitglied der AGOT-NRW = Mitglied der BAG OKJE.

Sollte im Einzelfall eine Mitgliedsbestätigung (vgl. Schreiben der BAG OKJE Pkt. II.4) vorgelegt werden müssen, stellen wir diese wie in der Vergangenheit für evangelische Einrichtungen gerne aus.

Alle weiteren Informationen, die uns zukünftig erreichen, werden wir euch zugänglich machen. Zudem wird die AGOT-NRW diese zeitnah auf ihrer Homepage veröffentlichen: www.agot-nrw.de .

 

Besondere zusätzliche Information für alle Träger und Einrichtungen im Bereich der „verfassten Ev. Kirche“:

Für Einrichtungen, deren Träger (z. B. Ev. Kirchengemeinde, Ev. Kirchenkreis) ein Teil der „verfassten Ev. Kirche“ ist, gilt der von der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) mit der GEMA abgeschlossene Pauschalvertrag. Wir haben für euch  eine diesbezügliche Information zusammengestellt.

Im Einzelfall kann sich trotzdem der zusätzliche Abschluss eines Vertrages nach dem Tarif WR-KJA lohnen – nämlich dann, wenn viele Veranstaltungen, die unter die Katagorie III. fallen, angemeldet werden, weil dann die durch die BAG-OKJE ausgehandelten zusätzlichen Rabatte zum Tragen kommen (vgl. Pkt. 5 im Schreiben der BAG-OKJE).

Daher prüft vor Abschluss eines neuen Vertrages mit der GEMA unbedingt, welche Nutzung für euch maßgebend ist, damit nichts doppelt abgeschlossen wird.

Für evtl. Rückfragen stehen gerne zur Verfügung: Stefan Niewöhner (aej-nrw) und Sebastian Richter (ELAGOT)

Der konkrete Vertragsinhalt ist hier zu finden. Hier noch weitere Erläuterungen und ein Infobrief der BAG OKJE.

Urheberrecht in den Kirchen der EKD (pdf)
Eine Information für Kirchengemeinden, Pfar-rer/innen, Kirchenmusiker/innen und Andere über Pauschalverträge mit Verwertungsgesellschaften

EKD - Urheberrecht in der Gemeinde - Leitfaden für die tägliche Praxis (pdf)

Info zum Public Viewing während der Fußball-WM 2018

In diesem Jahr steht die Fußball-WM an – und damit wahrscheinlich auch für viele Vereine, Kirchengemeinden und Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen die Überlegung, ob „Public Viewing“ angeboten wird. Die Ev. Kirche in Deutschland (EKD) hat aktuell dazu informiert – siehe Anlage.

Kurzes Fazit: Jede/r am „Public Viewing“ Interessierte muss sich selbst um die Rechte kümmern. Es wird keine pauschale Abgeltung durch die EKD geben.

Für Interessierte außerhalb der verfassten Kirche/n gilt dies natürlich sowieso.

Ansprechpartner im Amt für Jugendarbeit der EKvW

Knut Grünheit
Tel. 02304-755-181
Mail