KJHG

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Das KJHG löst das seit 1922 gültige Jugendwohlfahrtsgesetz ab und trägt den veränderten Lebenslagen und Erziehungsfragen Rechnung. Es umfasst die Jugend- und Sozialarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, die Förderung der Erziehung in der Familie, die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege sowie ein breites Spektrum individueller Erziehungshilfen.

Das KJHG kann herunter geladen werden als PDF-Datei oder bestellt werden beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen

Ansprechpartner im Amt für Jugendarbeit der EKvW

Knut Grünheit
Tel. 02304-755-181
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