Wichtiges aus der Jugendkammersitzung vom 14.09.2012
Bundeskindesschutzgesetz und die Evangelische Kinder- und Jugendarbeit
Eine Stellungnahme der Jugendkammer der EKvW
Am 1. Januar 2012 ist das neue Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) in Kraft getreten, das von allen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe prinzipiell begrüßt wurde. Dieses Gesetz nimmt die volle Bandbreite der Gefährdungen von Kindern in unserer Gesellschaft in den Blick.
In der Öffentlichkeit steht sehr oft die Frage nach der sexuellen Gewalt und damit verbunden den Führungszeugnissen auch für Ehrenamtliche im Vordergrund. Die Evangelische Kinder- und Jugendarbeit wartet in dieser Frage auf die Empfehlungen, die aufgrund der Vorschläge der AG der Landesjugendämter auf Bundesebene und des Deutschen Verein durch die Landesjugendämter erstellt werden sollen. Die Jugendkammer betont allerdings noch einmal, dass sie die Bedenken, wie sie zum Beispiel der Deutsche Bundesjugendring formuliert hat, teilt. Wir halten das Unterschreiben einer Selbstverpflichtung, wie die Jugendkammer sie vorgelegt hat, zum Abschluss einer Fortbildung vor allem für minderjährige Ehrenamtliche für das geeignetere Mittel.
Wir wissen, dass Führungszeugnisse keine Sicherheit garantieren. Sie können aber verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Personen unwissentlich beschäftigt werden. Diese Möglichkeit nicht zu nutzen, wäre fahrlässig. Deshalb müssen die Verantwortlichen aller Anstellungsträger auf die Einsicht in ein erweitertes Führungszeugnis bei der Einstellung von hauptberuflichen Mitarbeitenden bestehen und sich regelmäßig (etwa alle fünf Jahre) eine aktuelle Fassung vorlegen lassen. Darüber hinaus sind jedoch weitere Präventionsmaßnahmen erforderlich.
Missbrauch und Misshandlung sind überall möglich. Die Kinder- und Jugendarbeit ist keine Insel der Seligen. Es ist bekannt, das Pädophile und Pädosexuelle gezielt Kontakt zur ihren Opfern suchen – auch in der Kinder- und Jugendarbeit. Daher sind kontinuierliche Maßnahmen zur Prävention von Missbrauch und Misshandlung in der Kinder- und Jugendarbeit – wie in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe, im Freizeitbereich und in den Schulen – unabdingbar, die auch immer wieder überprüft und weiterentwickelt werden müssen. Es geht um die Sensibilisierung und die Qualifizierung aller Mitarbeitenden, egal ob haupt- oder ehrenamtlich. Die Jugendkammer betont in diesem Zusammenhang, dass in den Vereinbarungen der neue §8b KJHG ausdrücklich konkretisiert wird (Name der insofern erfahrenen Fachkraft des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe).
Deshalb hat die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend NRW (AEJ-NRW) die Arbeitshilfe „Ermutigen, Begleiten, Schützen – Eine Handreichung für Mitarbeitende in der Evangelischen Jugend mit sexueller Gewalt“ herausgegeben. Sie soll die Prävention in den Mittelpunkt rücken, sensibilisieren, informieren und Fragen beantworten und damit ein wichtiger Baustein in der Aus- und Fortbildung werden. Die AEJ will weiterhin den Eltern, aber auch dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit gutem Gewissen sagen können: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind kompetent und wir tun alles, um potentiellen Täterinnen und Tätern keinen Raum zu geben.
Die Jugendkammer bittet das Amt für Jugendarbeit, Bausteine für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen aus der Praxis zu sammeln und online zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren bittet sie die Kirchenkreise, eigene Strukturen der Begleitung und Beratung Ehrenamtlicher vorzuhalten.