Landessynode

Die Landessynode - das oberste Entscheidungsorgan

Die Landessynode ist das oberste Entscheidungsorgan der Evangelischen Kirche von Westfalen. Sie beschließt u. a. die Kirchengesetze, den Haushalt der Landeskirche sowie grundlegende Finanzregelungen, die auch die Kirchenkreise und Gemeinden betreffen. Sie berät wichtige theologische und kirchenpolitische Themen. Und sie wählt den Präses und die anderen Mitglieder der Kirchenleitung. Die Kirchenkreise mit ihren Kreissynoden können Anträge an die Landessynode stellen.

Die Landessynode wird alle vier Jahre neu gebildet - nach den Wahlen zu den Presbyterien und der Neukonstituierung der Kreissynoden. Die Landessynode wird vom Präses geleitet.

Auch die Jugendarbeit mischt bei der Synode mit. Junge Abgesandte der Kinder- und Jugendarbeit aus Westfalen nehmen an den Synoden teil. Seit dem Jahr 2016 sind 2 Delegierte offiziell mit Stimmrecht vertreten.

Alles weitere, mit immer aktuellen Terminen der Synode findet sich hier

Ansprechpartner im Amt für Jugendarbeit der EKvW

Knut Grünheit
Tel. 02304-755-181
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