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Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement als Eigenleistung bei Projekten

aej-NRW. Die Geltungsdauer der Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Jugendministeriums NRW war zum 31.12.2011 ausgelaufen. Nunmehr hat die aej-NRW die Nachricht aus dem Jugendministerium erhalten, dass die Geltungsdauer für das MGEPA (Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter) bis zum 31.12.2015 verlängert wurde. Der Klärungsprozess, ob dies dann auch adäquat für das MFKJKS gilt, läuft derzeit noch. Die aej-NRW informiert, sobald weitere Erkentnisse vorliegen.

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