Antragstellung zur Projektförderung aus dem KJP-NRW 2013
AEJ-NRW.
Mit Schreiben vom 7.1.2013 erhielten wir von den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen-Lippe die schon lange erwartete Aufforderung zur Antragstellung zur Projektförderung 2013 aus dem KJP-NRW.
Das Rundschreiben des LWL (die Angaben gelten identisch auch für den Bereich des LVR) incl. der Anlagen und die Antragsformblätter fügen wir hier bei. Achtung: Muster 1 gibt es doppelt - einmal mit Anschrift Köln, das andere mit Anschrift Münster, bitte das Richtige verwenden.
Besonders bitten wir zu beachten:
- Stichtag für die Antragstellung ist der 28.2.2013 (keine Ausschlussfrist – später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt).
- Frühest möglicher Projektbeginn: 15.5.2013.
- Freie Träger können wieder eine 85%ige Förderung beantragen, wobei der Eigenanteil durch Anrechnung Bürgerschaftlichen Engagements noch weiter gesenkt werden kann.
- Unbedingt die Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die einzelnen Positionen und das Merkblatt 2013 lesen, weil hier alle von den Landesjugendämtern anzuwendenden Bearbeitungskriterien zusammenfassend
dargestellt sind – sowohl inhaltlich wie formell. „Das haben wir nicht gewusst“ kann später nicht geltend gemacht werden!
Die Anträge richtet ihr bitte - je nach den Absprachen in eurem Bereich - über eure zentrale Abrechnungsstelle (Kirchenkreis o. ä.) bzw. direkt an das für euch zuständige Landesjugendamt.
(vgl. auch separate Rundmail in dieser Sache vom 8.1.2013)
Bernd Opitz
AEJ-NRW Geschäftsstelle Düsseldorf