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Antragstellung zur Projektförderung aus dem KJP-NRW 2013

Es gibt aktuelle Informationen von der AEJ-NRW zum aktuellen Verfahren. Alle nötigen Unterlagen liegen bei...

AEJ-NRW.

Mit Schreiben vom 7.1.2013 erhielten wir von den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen-Lippe die schon lange erwartete Aufforderung zur Antragstellung zur Projektförderung 2013 aus dem KJP-NRW.

Das Rundschreiben des LWL (die Angaben gelten identisch auch für den Bereich des LVR) incl. der Anlagen und die Antragsformblätter fügen wir hier bei. Achtung: Muster 1 gibt es doppelt - einmal mit Anschrift Köln, das andere mit Anschrift Münster, bitte das Richtige verwenden.

Besonders bitten wir zu beachten:

- Stichtag für die Antragstellung ist der 28.2.2013 (keine Ausschlussfrist – später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt).

- Frühest möglicher Projektbeginn: 15.5.2013.

- Freie Träger können wieder eine 85%ige Förderung beantragen, wobei der Eigenanteil durch Anrechnung Bürgerschaftlichen Engagements noch weiter gesenkt werden kann.

- Unbedingt die Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die einzelnen Positionen und das Merkblatt 2013 lesen, weil hier alle von den Landesjugendämtern anzuwendenden Bearbeitungskriterien zusammenfassend

dargestellt sind – sowohl inhaltlich wie formell. „Das haben wir nicht gewusst“ kann später nicht geltend gemacht werden!

Die Anträge richtet ihr bitte - je nach den Absprachen in eurem Bereich - über eure zentrale Abrechnungsstelle (Kirchenkreis o. ä.) bzw. direkt an das für euch zuständige Landesjugendamt.

(vgl. auch separate Rundmail in dieser Sache vom 8.1.2013)


Bernd Opitz

AEJ-NRW Geschäftsstelle Düsseldorf

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