Aus der Jugendkammer vom 08.02.2013 - Arbeitskreise
Vorhandene Arbeitskreise (AK) der Jugendkammer:
AK Spiritualität
AK Freizeitarbeit
AK Grundsatzfragen
AK Schulbezogene Jugendarbeit
AK Kinder
AK Image
Verabredungen:
Jungen/Frauen/Gender
Es gibt einen großen Bedarf an diesem Thema, aber keine ausgebildeten Mitarbeitenden in der Ev. Jugend. Aus diesem Grund gibt es aus der Jugendkammer keine Interessenbekundung an der Einsetzung eines Arbeitskreises.
Arbeitskreis Kinder- und Jugendschutz
Es hat sich eine interessierte Gruppe aus der Runde der Geschäftsführenden und Thomas Böhme-Lischewski vom Pädagogischen Institut zusammengeschlossen.
Die Aufgaben dieser Runde: Entwicklung von Vorlagen für die Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die auch im Rahmen einer Juleica-Ausbildung genutzt werden kann.
Die Jugendkammer sieht die Entwicklung von Schulungskonzepten als eine begrenzte Aufgabe an.
Anfrage zur Einrichtung eines AK Fundraising
Die Jugendkammer bittet Akteure der Jugendarbeit, die bisher für diesen Bereich qualifiziert wurden, einzuladen und eine Vorlage mit Zielen und Aufgaben eines möglichen AKs zu entwickeln.
Neueinrichtung AK Interreligiöser Dialog
Aus dem Arbeitskreis Spiritualität heraus kam die Bitte zur Einrichtung eines AK Interreligiöser Dialog. Das Themenfeld sei mittlerweile so umfangreich, dass ein eigener Arbeitskreis speziell zu diesem Thema sinnvoll erscheint und so der AK Spiritualität fokussierter an den bisherigen Themen weiter arbeiten kann.
Die Mitglieder der Jugendkammer stimmten diesem Anliegen zu.
Neueinrichtung AK Ökumene und Internationales
Die Mitglieder der Jugendkammer empfehlen diesen Arbeitskreis einzurichten. Aus der vom Amt für Jugendarbeit erarbeiteten Vorlage zu Aufgaben eines solchen AKs soll besonders in den Blick genommen werden: "Der Arbeitskreis hat die Aufgabe, das Praxisfeld Ökumenische und Internationale Beziehungen der Evangelischen Jugend von Westfalen zu begleiten, zu vernetzen und zu stärken."
Beschluss
Die Jugendkammer empfiehlt der sich neu konstituierenden Jugendkammer im Juni diese zuvor genannten Arbeitskreise (außer Mädchen, Jungen, Gender) einzurichten.
Dieser Beschluss wird einstimmig gefasst.