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Bundeskinderschutzgesetz - Hinweise des DBJR zur Umsetzung

Da in einigen Städten und Kreisen bereits Prozesse zum Abschluss von Vereinbarungen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes laufen, hat der Deutsche Bundesjugendring die Initiative ergriffen und vor Vorlage der ersten Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen Hinweise und Empfehlungen zur Umsetzung des § 72 a zur Verfügung gestellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

da in einigen Städten und Kreisen bereits Prozesse zum Abschluss von Vereinbarungen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes laufen, hat der Deutsche Bundesjugendring die Initiative ergriffen und vor Vorlage der ersten Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen Hinweise und Empfehlungen zur Umsetzung des § 72 a zur Verfügung gestellt.

 

Anbei stellen wir euch das Anschreiben und die Hinweise des Deutschen Bundesjugendringes zur weiteren Verwendung zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gregor Gierlich

Geschäftsführer DBJR

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