Einzelansicht

Corona-Update

aej-nrw. Seit dem 15.07.2020 gilt die neue Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW. Diese enthält die für die Jugendarbeit bekannten Regelungen. Auf zwei Änderungen der Rechtslage wird besonders aufmerksam gemacht...

Nach der Regelung in X. Nr. 5 der Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchVO"  können Bezugsgruppen nunmehr aus bis zu 20 Personen bestehen. Innerhalb dieser Bezugsgruppen ist kein Mindestabstand einzuhalten. Ebenso ist kein Mund-Nase-Schutz zu tragen.

Veranstaltungen der Jugendarbeit können nach § 7 CoronaSchVO nunmehr mit bis zu 300 Personen (bisher 100 Personen) durchgeführt werden, ohne dass es zuvor eines besonderen Hygiene- und Infektionschutzkonzepts nach § 2b CoronaSchVO bedarf:
https://www.elagot-nrw.de/wp-content/uploads/2020/07/200712_fassung_coronaschvo_ab_15.07.2020.pdf

Das entsprechende Anwendungsschreiben des MKFFI findet sich hier: https://www.elagot-nrw.de/wp-content/uploads/2020/07/Anwendungsschreiben_MKFFI-CoronaSchVO-14.07.2020-1.pdf

Wir hoffen, dass diese Neuerungen die Durchführung der Ferienaktivitäten noch etwas erleichtern!

Besuchen Sie uns

Noch offene Fragen?

Ruf uns gerne einfach an oder schreib uns eine Mail!

Wir sind Mo - Do in der Zeit von 08.00 - 17.00 Uhr (bzw. freitags von 08.00 bis 13.30 Uhr) unter 02304-755/4422 erreichbar.

Unsere Spendenkonto:

Empfänger: Ev. Kirche von Westfalen  

IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12

Verwendungszweck: Evangelische Jugend 08.5.2022

Spenden sind auch außerhalb der Konfirmationszeit das ganze Jahr möglich. (Das Datum 25.4.2021 dient nur der internen Zuordnung.)

 

Der Image Film zu juengerREISEN ! Film und alle Infos hier >>>