Corona-Update
Nach der Regelung in X. Nr. 5 der Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchVO" können Bezugsgruppen nunmehr aus bis zu 20 Personen bestehen. Innerhalb dieser Bezugsgruppen ist kein Mindestabstand einzuhalten. Ebenso ist kein Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Veranstaltungen der Jugendarbeit können nach § 7 CoronaSchVO nunmehr mit bis zu 300 Personen (bisher 100 Personen) durchgeführt werden, ohne dass es zuvor eines besonderen Hygiene- und Infektionschutzkonzepts nach § 2b CoronaSchVO bedarf:
https://www.elagot-nrw.de/wp-content/uploads/2020/07/200712_fassung_coronaschvo_ab_15.07.2020.pdf
Das entsprechende Anwendungsschreiben des MKFFI findet sich hier: https://www.elagot-nrw.de/wp-content/uploads/2020/07/Anwendungsschreiben_MKFFI-CoronaSchVO-14.07.2020-1.pdf
Wir hoffen, dass diese Neuerungen die Durchführung der Ferienaktivitäten noch etwas erleichtern!