Filmlizenzierung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit
AEJ-NRW: In diesen Tagen erreichte die AEJ-NRW die anliegenden aktuellen Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder-
und Jugendeinrichtungen e. V. (BAG-OKJE), die ihren Rahmenvertrag mit der Motion Picture Licensing Company (MPLC) erneuert hat (Merkblatt, Antragsformular und Information zum Urheberrecht). Diese sind bitte zu beachten. Alle Einrichtungen im Bereich der Evangelischen Landesarbeitsgemeinschaft Offene Tür NRW (ELAGOT-NRW) sind über die Arbeitsgemeinschaft Offene Tür NRW (AGOT-NRW) „automatisch“ berechtigt, bei Bedarf diesen Lizenzvertrag abzuschließen.
Aber Achtung: Eine „Schirmlizenz“ suggeriert, dass jeder Film gezeigt werden darf. Das ist jedoch falsch. Bei jedem Film muss die Verleihfirma recherchiert und mit einer Onlineliste von MPLC abgeglichen werden. Auch wenn es MPLC so darstellt, sind keineswegs alle Blockbuster in ihrem Katalog enthalten.
Sinnvoll könnte es zudem sein, wenn vorhanden lokale Medienzentren zu nutzen, möglicherweise in Kooperationen mit Kollegen/-innen aus anderen Verbänden. Je nach Nutzungshäufigkeit können die Gebühren - auch auf’s Jahr gerechnet – günstiger sein als die Schirmlizenz von MPLC. Für darüber hinaus gehende Informationen kann man sich auch an den Bundesverband Jugend und Film e.V., Frankfurt, wenden: www.bjf.info. Für Rückfragen steht die AEJ-NRW auch gerne zu Verfügung: www.aej-nrw.de