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Dank Beamer sind Filmvorführungen in der OT heute ohne großen Aufwand umzusetzen.

Filmlizenzierung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit

Offene Tür und das Zeigen von Filmen gehören zusammen. Aber wie sieht es mit Urheberrecht und Lizenzen aus? Neue Informationen von der AEJ-NRW geben darüber Auskunft...

AEJ-NRW: In diesen Tagen erreichte die AEJ-NRW die anliegenden aktuellen Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder-
und Jugendeinrichtungen e. V. (BAG-OKJE), die ihren Rahmenvertrag mit der
Motion Picture Licensing Company (MPLC) erneuert hat (Merkblatt, Antragsformular und Information zum Urheberrecht). Diese sind bitte zu beachten. Alle Einrichtungen im Bereich der Evangelischen Landesarbeitsgemeinschaft Offene Tür NRW (ELAGOT-NRW) sind über die Arbeitsgemeinschaft Offene Tür NRW (AGOT-NRW) „automatisch“ berechtigt, bei Bedarf diesen Lizenzvertrag abzuschließen.

Aber Achtung: Eine „Schirmlizenz“ suggeriert, dass jeder Film gezeigt werden darf. Das ist jedoch falsch. Bei jedem Film muss die Verleihfirma recherchiert und mit einer Onlineliste von MPLC abgeglichen werden. Auch wenn es MPLC so darstellt, sind keineswegs alle Blockbuster in ihrem Katalog enthalten.

Sinnvoll könnte es zudem sein, wenn vorhanden lokale Medienzentren zu nutzen, möglicherweise in Kooperationen mit Kollegen/-innen aus anderen Verbänden. Je nach Nutzungshäufigkeit können die Gebühren - auch auf’s Jahr gerechnet – günstiger sein als die Schirmlizenz von MPLC. Für darüber hinaus gehende Informationen kann man sich auch an den Bundesverband Jugend und Film e.V., Frankfurt, wenden: www.bjf.info. Für Rückfragen steht die AEJ-NRW auch gerne zu Verfügung: www.aej-nrw.de

  • Dank Beamer sind Filmvorführungen in der OT heute ohne großen Aufwand umzusetzen.

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IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12

Verwendungszweck: Evangelische Jugend 08.5.2022

Spenden sind auch außerhalb der Konfirmationszeit das ganze Jahr möglich. (Das Datum 25.4.2021 dient nur der internen Zuordnung.)

 

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