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Flüchtlingskinder sollen unbeschwerte Ferienerlebnisse durch die Beteiligung an Ferienfreizeiten genießen

Viele Jugendverbände, Vereine und Initiativen setzen sich jedes Jahr dafür ein, dass junge Flüchtlinge die Chance erhalten, auf Ferienfreizeiten mitzufahren. Die „Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW“ bittet daher aktuell alle Ausländerbehörden in NRW, sich auch in diesem Jahr offensiv für junge Flüchtlinge einzusetzen und ihre Teilnahme an Ferienfreizeiten auch in andere Bundesländer und ins Ausland zu ermöglichen. Ausländerbehörden können auf Antrag im Einzelfall eine für die Dauer der Reise befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen, damit zum Ende der Auslandsfahrt die Wiedereinreise nach Deutschland möglich ist.

Viele Jugendverbände, Vereine und Initiativen setzen sich jedes Jahr dafür ein, dass junge Flüchtlinge die Chance erhalten, auf Ferienfreizeiten mitzufahren. Die „Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW“ bittet daher aktuell alle Ausländerbehörden in NRW, sich auch in diesem Jahr offensiv für junge Flüchtlinge einzusetzen und ihre Teilnahme an Ferienfreizeiten auch in andere Bundesländer und ins Ausland zu ermöglichen. Ausländerbehörden können auf Antrag im Einzelfall eine für die Dauer der Reise befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen, damit zum Ende der Auslandsfahrt die Wiedereinreise nach Deutschland möglich ist.

Die kommende Kommunal- und Europawahl in NRW am 25.5. ist eine gute Gelegenheit, auf die Situation junger Flüchtlinge generell hinzuweisen: In den meisten Gemeinden von NRW leben Kinder und Jugendliche, die hierher geflüchtet sind. Sie kommen aus Afghanistan, Syrien und vielen anderen Krisenregionen. Über die Aufnahme und den Schutz sind sie froh, aber sie erleiden auch Diskriminierung und Benachteiligung, z. B. wenn ihre (Kinder-)Rechte beschnitten werden.

Die Aktionsgemeinschaft und die ihr angeschlossenen Landesorganisationen fordern gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden sowie Flüchtlings- und Jugendorganisationen des Landes, diese Rechte einzulösen. Das Impulspapier „Uneingeschränkte Rechte für junge Flüchtlinge“ ist online verfügbar:http://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/cms/media//pdf/uneingeschraenkte_rechte_fuer_junge_fluechtlinge-stand_05.03.2014.pdf

Unter den geflüchteten Kindern und Jugendlichen bedarf eine Gruppe des besonderen staatlichen Schutzes. Sie sind unbegleitet und minderjährig und müssen von der Kommune/Gemeinde in Obhut genommen werden. Zu diesem gesetzlich vorgeschriebenen „Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen“ haben das MFKJKS NRW, das MIK NRW und die Landschaftsverbände eine Handreichung für die kommunale Praxis im März 2013 vorgelegt.

Auch Jugendliche in NRW fordern, dass Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung direkt nach ihrer Ankunft gleiche Rechte und Teilhabechancen haben sollen und nicht erst nach Erhalt des Asylstatus. Diese Forderung formulierten sie auf dem Jugendkongress “ jungdenken jetzt“ des Landesjugendrings NRW im Januar 2014 im Landtag.

Der Aufruf sowie „Zwölf Ratschläge und Tipps zur Teilnahme junger Flüchtlinge an Ferienfreizeiten“ stehen unter http://ljr-nrw.de/aktuelles/news/news-detail/article/uneingeschraenkte-rechte-fuer-junge-fluechtlinge.html zum Download zur Verfügung.

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