Gebührenbefreiung für erweiterte Führungszeugnisse
AEJ-NRW. Die Gebührenbefreiung zur Ausstellung von erweiterten Führungszeugnissen für die ehrenamtliche Tätigkeit in gemeinnützigen Einrichtungen ist jetzt gesetzlich verankert. Alle wichtigen Informationen enthält die folgende Datei des DBJR: Gebührenregelungen für Führungszeugnisse . Darüber hinaus gibt es ein aktuelles Merkblatt des Bundesamtes für Justiz: Merkblatt BA Justiz Gebuehrenbefreiung