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Gemeinsame Stellungnahme von AEJ-NRW und ELAGOT-NRW zur Kinder- und Jugendarbeit zum Corona-Update: Ewigkeitssonntag / Jugendarbeit / Konfirmandenarbeit / Musik vom 04.11.2020

Die Landesregierung NRW hat nach unserem Dafürhalten viel Weitsicht bewiesen, als sie mit der seit dem 2. November geltenden CoronaSchVO die Möglichkeit geschaffen hat, dass Angebote und Einrichtungen der Jugendhilfe auch im “Wellenbrecher”-Monat November bewusst geöffnet bleiben. Hierzu gehören zweifelsfrei die Angebote der Ev. Jugend und der Offenen Arbeit (vgl. § 7 Abs. 1a CoronaSchVO und Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW vom 3.11.2020)...

 

Im o.g. Corona-Update wird die Empfehlung ausgesprochen, im Handlungsfeld Jugendarbeit „nicht das rechtlich Mögliche auszuschöpfen, sondern zunächst bis zum 30. November 2020 auf Präsenzangebote in diesem Bereich zu verzichten und die digitalen Möglichkeiten der Kontaktpflege wieder verstärkt zu nutzen.“ Diese Haltung überrascht uns und wir bedauern, in die Überlegungen nicht einbezogen worden zu sein. Wir können keinen Widerspruch zwischen der geltenden CoronaSchVO und dem Erlass des MKFFI vom 03.11.2020 erkennen.

Wir halten insoweit die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Coronastabs der EKvW für unzutreffend und sind irritiert über die Empfehlungen, die Kinder- und Jugendarbeit im November 2020 auf digitale Angebote zu beschränken.

Die Negativ-Erfahrungen des ersten Lockdowns dürfen sich nicht wiederholen! 

Junge Menschen sind in besonderer Weise auf den Austausch mit Gleichaltrigen und sprachfähigen Erwachsenen, denen sie sich anvertrauen können, angewiesen. Sie sehnen sich nach gegenseitiger Wahrnehmung und Anerkennung sowie nach dem spürbaren Erleben von emotionaler Nähe und Geborgenheit - dafür benötigen sie Menschen und Räume: Es geht um Orte der Begegnung, an denen auch jetzt Selbstwirksamkeitserfahrungen möglich sind und um Orte, an denen sie Seelsorge erfahren können. Die evangelische Kinder- und Jugendarbeit hat hier eine hohe moralische und gesellschaftliche Verantwortung inne:

Für viele junge Menschen sind die Angebote und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit im November womöglich der einzige Ort, an dem ihnen Zuversicht und Hoffnung zugesprochen wird. Im Gegensatz zum März-Lockdown blicken wir jetzt und in den kommenden Wochen auf den herannahenden Winter, der den Aufenthalt im Freien erschwert. Die psychosoziale Relevanz geschützter Rückzugsorte, an denen Seelsorge und emotionaler Austausch stattfinden, ist deshalb gar nicht hoch genug einzuschätzen.

Wenn die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit jetzt flächendeckend Häuser und Einrichtungen geschlossen hielte, gefährdet sie freiwillig und ohne Not ihre gesellschaftliche Relevanz, die sie in der Kinder- und Jugendarbeit hat. Sie schlüge damit aktiv das Vertrauen und die Zugeständnisse des Verordnungsgebers aus, was ein bedauerliches politisches Zeichen wäre.

Wir fordern die Evangelischen Träger der Kinder- und Jugendarbeit dagegen auf:

  • Sinnvolle pädagogische Angebote sind aufrecht zu erhalten bzw. zu implementieren!
  • Die Kontaktmöglichkeiten zu jungen Menschen sind jetzt nicht zu verringern oder gar aufzugeben!
  • Begegnungen zwischen Kindern und Jugendlichen sollen in einem verantwortungsvollen, alle Schutzmaßnahmen beachtenden, Rahmen ermöglicht werden!

Wir sind überzeugt, dass im Feld der landeskirchlichen Kinder- und Jugendarbeit, der Werke, der Verbände und der Offenen Arbeit professionelle Pädagog*innen arbeiten, die kluge Konzepte haben und diese auch durchführen können und wollen.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene brauchen uns und unsere Angebote jetzt und zwar auch an den ihnen vertrauten Orten!

Gemeinsam müssen wir uns darauf einstellen, dass auch das kommende Jahr durch coronabedingte Einschränkungen geprägt sein wird. Heutige Anpassungen helfen uns dabei, auch zukünftig gute und wirksame Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit bereitzustellen.

Wir weisen zudem darauf hin, dass die Kinder- und Jugendarbeit in vielen Städten und Gemeinden kommunal gefördert wird. Insbesondere im Handlungsfeld der Offenen Arbeit geschieht die Förderung auf Grundlage von Leistungsvereinbarungen und Förderplänen. Hier gilt es gut abzuwägen, ob den Empfehlungen der Landeskirche gefolgt wird. Dies sollte zumindest nicht ohne Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt erfolgen, da sonst Kürzungen drohen.

Zum Thema “Haftung” möchten wir noch ergänzen:

Immer wieder begegnet uns die Sorge von Verantwortlichen in Gemeinden und Kirchenkreisen, dass sie persönlich haftbar gemacht werden könnten, wenn es innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit zu Infektionen mit Covid-19 kommt. Die FAQ der Landesjugendämter (zuletzt am 3.11.2020) weisen regelmäßig darauf hin, dass diese Sorge unbegründet ist, wenn Hygienekonzepte ausgearbeitet und Mitarbeitende unterwiesen und eingewiesen sind.

Alle aktuellen Rechtsgrundlagen sowie die gemeinsamen FAQ zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung in NRW finden sich auf elagot-nrw.de.

gez. die Vorstände von AEJ-NRW und ELAGOT-NRW am 5. November 2020

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Verwendungszweck: Evangelische Jugend 08.5.2022

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