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Hinweis auf zwei Publikationen zum Thema „Kindesschutz“

Die AEJ-NRW macht auf zwei Veröffentlichungen zum Thema Kindesschutz aufmerksam. Dabei handelt es sich zum einen um die Broschüre des Bundesministerium der Justiz (BMJ) „Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung - Was ist zu tun?" und zum anderen um eine Stellungnahme der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Ausführlichere Informationen dazu...

1) Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die Broschüre „Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung - Was ist zu tun?" herausgegeben. Diese enthält Hinweise, wie die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden, welche ebenfalls vom BMJ veröffentlicht wurden, umzusetzen sind. Die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden richten sich an alle privaten und öffentlichen Einrichtungen, in denen Erwachsene Kinder und Jugendliche betreuen. Sie empfehlen, ob, wann und wie die Polizei und/oder die Staatsanwaltschaft einzuschalten ist, sobald in einer Einrichtung der Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch besteht. Nach der Beschreibung des Inhalts der Leitlinien wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen diese verbindlich sind, wann ein Verdachtsfall innerhalb einer Einrichtung vorliegt und wie das weitere Vorgehen aussehen sollte. Zugleich zeigt sie zahlreiche Aspekte auf, die die Einrichtung vor Weitergabe des Verdachts beachten muss. Hierzu gehören etwa die Situation des Opfers, Rücksichtnahme auf Interessen der verdächtigten Person und die Möglichkeit der Beratung durch Fachkräfte. Schließlich enthält die Broschüre konkrete Vorgaben, was im Falle eines Missbrauchsverdachts zu tun ist. Die Broschüre kann unter http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/DE/Verdacht_auf_sexuellen_Kindesmissbrauch_in_einer_Einrichtung.pdf?__blob=publicationFile heruntergeladen bzw. auf der Homepage des BMJ bestellt werden.

2) Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des BKiSchG nimmt die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe Stellung zu den Schwerpunktthemen des Gesetzes - der Prävention, der Intervention und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe. Die Änderungen, die durch das BKiSchG erfolgt sind, werden näher erläutert und Hilfestellungen und Empfehlungen für die Praxis gegeben. Neben den für diakonische Einrichtungen insbesondere interessanten Themen geht es im Bereich der Intervention hauptsächlich um die Neugestaltung des § 8a SGB VIII, wie die Kriterien für die insoweit erfahrene Fachkraft. Auch die Änderungen des § 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss für einschlägig Vorbestrafte) werden behandelt und das schwierige Thema des Verhältnisses von § 203 StGB (gesetzliche Schweigepflicht) und dem Sozialdatenschutz wird aufgegriffen. Auch wird der Beratungsanspruch der Träger nach § 8b SGB VIII erläutert.

Unter http://www.diakonie-rwl.de/cms/media//pdf/arbeitsbereiche/junge_menschen/erziehungshilfe/fabe_handreichung_bksg.pdf kann diese Arbeitshilfe heruntergeladen werden.

  • Oliver Kaczmarek (sitzend), Peter Bednarz, Katja Breyer, Udo Bußmann (vordere Reihe von li) Klaus Breyer (hinten)

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