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Infos der AEJ-NRW zur Projektförderung aus dem KJP-NRW 2013

AEJ-NRW. "Aufgrund einiger Unsicherheiten und damit verbundener Rückfragen möchten wir an dieser Stelle die in diesem Jahr zum ersten Mal geltende Regelung, dass der vom Antragsteller/Träger zu erbringende mindestens 10%-ige Eigenanteil auch „unbar“ (durch bürgerschaftliches Engagement - bE) erbracht werden kann, erläutern"...

AEJ-NRW. Aufgrund einiger Unsicherheiten und damit verbundener Rückfragen möchten wir an dieser Stelle die in diesem Jahr zum ersten Mal geltende Regelung, dass der vom Antragsteller/Träger zu erbringende mindestens 10%-ige Eigenanteil auch „unbar“ (durch bürgerschaftliches Engagement - bE) erbracht werden kann, erläutern. Dazu bitten wir das Anschreiben - Seite 3 - und das Merkblatt – ebenfalls Seite 3 - der Landesjugendämter zu vergleichen. Aus den dort festgehaltenen Fakten hat unser Kollege N. Hubweber von der LAG Kath. OKJA NRW die beigefügte Excel-Tabelle als Beispiel entwickelt. Wir hoffen, dass diese das nunmehr mögliche Finanzierungsmodell hinreichend erläutert. Ggf. bitten wir um Rückfrage.

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Wir sind Mo - Do in der Zeit von 08.00 - 17.00 Uhr (bzw. freitags von 08.00 bis 13.30 Uhr) unter 02304-755/4422 erreichbar.

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Empfänger: Ev. Kirche von Westfalen  

IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12

Verwendungszweck: Evangelische Jugend 08.5.2022

Spenden sind auch außerhalb der Konfirmationszeit das ganze Jahr möglich. (Das Datum 25.4.2021 dient nur der internen Zuordnung.)

 

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