Infos der AEJ-NRW zur Projektförderung aus dem KJP-NRW 2013
AEJ-NRW. Aufgrund einiger Unsicherheiten und damit verbundener Rückfragen möchten wir an dieser Stelle die in diesem Jahr zum ersten Mal geltende Regelung, dass der vom Antragsteller/Träger zu erbringende mindestens 10%-ige Eigenanteil auch „unbar“ (durch bürgerschaftliches Engagement - bE) erbracht werden kann, erläutern. Dazu bitten wir das Anschreiben - Seite 3 - und das Merkblatt – ebenfalls Seite 3 - der Landesjugendämter zu vergleichen. Aus den dort festgehaltenen Fakten hat unser Kollege N. Hubweber von der LAG Kath. OKJA NRW die beigefügte Excel-Tabelle als Beispiel entwickelt. Wir hoffen, dass diese das nunmehr mögliche Finanzierungsmodell hinreichend erläutert. Ggf. bitten wir um Rückfrage.