Neue Gesetzesgrundlage für GEZ ab 2013
AEJ-NRW. In letzter Zeit häufen sich die Nachfragen rund um die Neuregelung der „GEZ-Gebühren“ ab dem 1.1.2013. Davon sind nicht nur alle Privathaushalte betroffen, sondern auch alle Betriebe und sonstigen Einrichtungen, also z. B. auch die der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, usw. Nach heutigem Stand und Sichtung vieler Informationen sendet die AEJ-NRW (hier als Download) ein aufbereitetes Merkblatt mit den wesentlichen interessierenden Punkten für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Dessen Inhalt wurde der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de entnommen. Diese ist lohnenswert zu lesen, weil dort in gut verständlicher Form die Lage erläutert wird und sich nach dem Empfinden der AEJ-NRW viele offene Fragen klären.