Einzelansicht

Neue GEZ Gebührenordnung zum 01.01.2013

Ein Rundschreiben dazu aus dem Landeskirchenamt in dem Einzelheiten bekannt gegeben werden wird in den nächsten Tagen verschickt (Rundschreiben 34/2012). Dieses Schreiben liegt dann mindestens in den Kirchenkreisen oder im Amt für Jugendarbeit Villigst vor....

Rückfragen dazu beantwortet im Amt für Jugendarbeit in Villigst Bernd Hillebrand oder im Landeskirchenamt Dr. Thomas Heinrich.

Besuchen Sie uns

Noch offene Fragen?

Ruf uns gerne einfach an oder schreib uns eine Mail!

Wir sind Mo - Do in der Zeit von 08.00 - 17.00 Uhr (bzw. freitags von 08.00 bis 13.30 Uhr) unter 02304-755/4422 erreichbar.

Unsere Spendenkonto:

Empfänger: Ev. Kirche von Westfalen  

IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12

Verwendungszweck: Evangelische Jugend 08.5.2022

Spenden sind auch außerhalb der Konfirmationszeit das ganze Jahr möglich. (Das Datum 25.4.2021 dient nur der internen Zuordnung.)

 

Der Image Film zu juengerREISEN ! Film und alle Infos hier >>>