Beschluss der Jugendkammer: Einsetzung eines AK „Jugendpolitik“
Die Jugendkammer beschließt einstimmig die Einsetzung eines AK Jugendpolitik gemäß des eingereichten Antrags.
06.12.Antrag Einsetzung eines Arbeitskreises Die Jugendkammer beschließt gemäß §6 Abs. 1 ihrer Ordnung einen Arbeitskreis „Jugendpolitik“ einzurichten und auszuschreiben. Begründung: Die Jugendkammer vertritt die evangelische Jugend von Westfalen nach innen und nach außen, um diese Aufgabe gebührend wahrnehmen zu können muss die Jugendkammer einen Ort für politische Willensbildung der ev. Jugend bieten, denn politische Willensbildung darf keine Ebene auslassen. Kampagnen und Positionierungen der Jugendkammer kommen bislang stark über das Amt für Jugendarbeit, eigene frische Impulse wären wünschenswert. Der Arbeitskreis würde seine Diskussionen und Anregungen in die Jugendkammer hineintragen. Das Format eines Arbeitskreises, der unterjährig tagt und sich „nur“ diesem Thema widmet gibt der ev. Jugend von Westfalen eine spontanere Möglichkeit sich zu positionieren, ohne dabei die Wege der politischen Willensbildung zu umgehen. Ein letzter positiver Effekt kann die kritische Begleitung der Delegierten der Jugendkammer in andere politische Gremien (JPA, Landesjugendring NRW, aej-MV etc.) sein. Hier ist noch zu diskutieren, ob der Arbeitskreis sich auch den innerkirchlichen Debatten zuwenden soll.