Bundeskinderschutzgesetz
Am 26.9.2011 findet im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Sachverständigenanhörung zum Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) statt. Am 1.1.2012 soll dieses Gesetz in Kraft treten. Es beinhaltet Änderungen im SGB VIII sowie das neue Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Der Schwerpunkt des Gesetzes wird auf der Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen durch Frühe Hilfen und die Schaffung verlässlicher Kooperationsnetzwerke liegen.
Vorankündigung: Am 23.1.2012 findet von 10 Uhr bis 16 Uhr eine Veranstaltung des LVR-Landesjugendamtes Rheinland zum neuen Bundeskinderschutzgesetz statt. Die verschiedenen Veränderungen durch das Gesetz werden aus rechtlicher Sicht dargestellt und die Auswirkungen (primär für die praktische Arbeit der Jugendämter) erläutert. Referent der Veranstaltung ist Professor Dr. Peter-Christian Kunkel aus Kehl. Die Veranstaltung findet in der Zentralverwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland im Horion-Haus, Hermann-Pünder-Str. 1 in Köln-Deutz statt. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 25 Euro inklusive Mittagsimbiss. Hinweise zum Anmeldeverfahren findet man im Fortbildungsprogramm des Landesjugendamtes Rheinland unter http://www.lvr.de unter „Jugend" bei „Fortbildung".