Neuer GEMA-Tarif für die Offene Kinder- und Jugendarbeit
Anstatt der gewohnten Vertragsverlängerung wird dann ca. vier bis sechs Wochen vorher eine Kündigung von Seiten der GEMA erfolgen. Gleichzeitig wird dem Träger bzw. der Einrichtung ein Vertrag mit dem neuen Tarif WR-KJA, angeboten werden.
In Kürze werden wir mit einer separaten Mail an alle in unserer Datei erfassten Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen über das geplante genaue Verfahren in NRW (das über die AGOT-NRW abgewickelt wird) informieren. Insbesondere wird für verfasst-kirchliche evangelische Träger bzw. Einrichtungen zu beachten sein, welche GEMA-pflichtigen Nutzungen ggf. bereits durch den zwischen GEMA und EKD abgeschlossenen Pauschalvertrag abgedeckt sind.