Einzelansicht

Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt - Fachtag informierte über Fragen des Urheberrechts im Internet

Die Entwicklungen im Internet haben sich in den letzten Jahren rasant fortgesetzt. Einem normalen Anwender ist es ohne besondere Kenntnis nahezu nicht möglich zu erfassen, welches Handeln gegen gültiges Recht verstößt. Was legal ist und wo bereits die Rechte von Urhebern verletzt werden, wurde am Dienstag (05.06.) in einem Fachtag vom Amt für Jugendarbeit der EKvW in Haus Villigst, Schwerte erläutert...

Fachtag informierte über Fragen des Urheberrechts im Internet.
Die Entwicklungen im Internet haben sich in den letzten Jahren rasant fortgesetzt. Einem normalen Anwender ist es ohne besondere Kenntnis nahezu nicht möglich zu erfassen, welches Handeln gegen gültiges Recht verstößt. Was legal ist und wo bereits die Rechte von Urhebern verletzt werden, wurde am Dienstag (05.06.) in einem Fachtag vom Amt für Jugendarbeit der EKvW in Haus Villigst, Schwerte erläutert.

„Uns erreichen stetig Fragen aus der Jugendarbeit, was erlaubt ist und was nicht“, erklärte Leo Cresnar, Referent für Medienpädagogik im Amt für Jugendarbeit der EKvW, als Grund einen solchen Fachtag auszurichten.
Fachreferent Philipp Otto, Jurist für IRights.info, einer Informationsseite die sich Urheberrechtsfragen widmet, beantwortete den zwanzig Teilnehmenden Fragen aus der Praxis.
Die Anwesenden waren mit Anliegen aus der Kinder- und Jugendarbeit oder Schulsozialarbeit angereist, die die Nutzung ihrer eigenen Internetseite oder von Sozialen Netzwerken wie Facebook urheberrechtlich hinterfragen wollten und konkrete Hinweise bekamen, was sie Jugendlichen im Umgang mit den Medien vermitteln können.
Der Jurist erläuterte, dass vieles noch in einer Grauzone liege. Deshalb sei es tatsächlich nicht einfach, immer genau zu wissen, was erlaubt ist und was nicht.
Eine der ganz praktische Fragen die angesprochen wurden, war die Verwendung von Presseberichten über die Einrichtung auf der Internetseite. Denn gerne zeigt man natürlich auch nach außen, wann und wie die Arbeit in den Medien vorgekommen ist. Nach den Einstiegserläuterungen des Experten vermuteten die Anwesenden schon, dass es damit nicht so einfach ist, wie die häufige Praxis von „Ausschneiden - Einscannen - auf die Internetseite setzen“ vermuten lässt. Und tatsächlich, so der Jurist, werden damit die Urheberrechte der Zeitung bzw. des Journalisten verletzt, der den Artikel geschrieben hat, wenn nicht zuvor das Einverständnis der Zeitung eingeholt wird, bzw. ein entsprechendes Honorar geleistet wurde.
Anders verhalte es sich aber natürlich, wenn man einen selbst verfassten Text, den man auch als Pressemitteilung an die Medien weitergibt, auf der Internetseite veröffentlicht. In diesem Fall hat man selbst die Rechte an dem Text und räumt einer Zeitung das einfache Nutzungsrecht an seinem eigenen Text ein.
Als Leitfaden zur eigenen Veröffentlichung im Internet von Dateien, Texten, Bildern und Videos eigne sich dieses Beispiel ganz gut, wie die Anwesenden erführen. Alles was man selbst „kreiert“ ist recht unproblematisch. Bei Allem hingegen, wo ich mich Dingen anderer bediene, sei es Fotos, Musik - auch in Videos, Texte, etc.,  sollte zunächst geklärt werden, ob ich diese verwenden darf. Um diesem Hintergrund wurden von Teilnehmenden auch manche Facebookprofile nach diesem Tag eher kritisch betrachtet.

Vielen wurde deutlich, dass ein Umdenken im Umgang mit Internet, Facebook und Co. nötig ist, um ungewollten Verstößen gegen geltendes Recht von vornherein aus dem Weg zu gehen. Dieses Umdenken gilt sowohl für das eigene Verhalten, aber eben auch in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, denen das neu gewonnene Wissen zu vermitteln gilt.

Der Fachtag fand in der Kooperation der Medienpädagogik des Amtes für Jugendarbeit und des Referates Kinder- und Jugendschutz des Diakonischen Werkes RWL statt.

  • Phillipp Otto führte die Anwesenden durch die Irren und Wirren des Urheberrechts.
  • Einblick in das Themenspektrum des Tages.

Besuchen Sie uns

Noch offene Fragen?

Ruf uns gerne einfach an oder schreib uns eine Mail!

Wir sind Mo - Do in der Zeit von 08.00 - 17.00 Uhr (bzw. freitags von 08.00 bis 13.30 Uhr) unter 02304-755/4422 erreichbar.

Unsere Spendenkonto:

Empfänger: Ev. Kirche von Westfalen  

IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12

Verwendungszweck: Evangelische Jugend 08.5.2022

Spenden sind auch außerhalb der Konfirmationszeit das ganze Jahr möglich. (Das Datum 25.4.2021 dient nur der internen Zuordnung.)

 

Der Image Film zu juengerREISEN ! Film und alle Infos hier >>>