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Projektförderung aus dem KJP-NRW für 2014

AEJ-NRW. Aus mündlichen Gesprächen mit dem Landesjugendamt bzw. dem Ministerium möchte die AEJ-NRW mitteilen, dass der Termin zur Beantragung von Projektförderungen aus dem KJP-NRW für 2014 wahrscheinlich der 1.2.2014, ggf. der 28.2.2014 sein wird. Der Beginn der Projekte sollte dementsprechend nicht vor dem 15.4./1.5.2014 geplant werden. Sobald der AEJ-NRW nähere Informationen vorliegen, werden diese bekannt gegeben.

Von daher gilt der in den noch gültigen Richtlinien genannte Termin (1.10. des Vorjahres) nicht.

AEJ-NRW. Aus mündlichen Gesprächen mit dem Landesjugendamt bzw. dem Ministerium möchte die AEJ-NRW mitteilen, dass der Termin zur Beantragung von Projektförderungen aus dem KJP-NRW für 2014 wahrscheinlich der 1.2.2014, ggf. der 28.2.2014 sein wird. Der Beginn der Projekte sollte dementsprechend nicht vor dem 15.4./1.5.2014 geplant werden. Sobald der AEJ-NRW nähere Informationen vorliegen, werden diese bekannt gegeben.
Von daher gilt der in den noch gültigen Richtlinien genannte Termin (1.10. des Vorjahres) nicht.

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Unsere Spendenkonto:

Empfänger: Ev. Kirche von Westfalen  

IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12

Verwendungszweck: Evangelische Jugend 08.5.2022

Spenden sind auch außerhalb der Konfirmationszeit das ganze Jahr möglich. (Das Datum 25.4.2021 dient nur der internen Zuordnung.)

 

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