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Schweigepflicht und Sozialdatenschutz bei Kindeswohlgefährdungen

AEJ-NRW. Am 27.3.2014 findet beim Landschaftsverband Rheinland die Veranstaltung "Schweigepflicht und Sozialdatenschutz bei Kindeswohlgefährdungen: Welche Informations-befugnisse und -pflichten bestehen im Zusammenhang mit Daten?" statt. Ziel dieser Veranstaltung ist es, Mitarbeitern/-innen aus der öffentlichen und freien Jugendhilfe, die mit Kindeswohlgefährdungen konfrontiert sind, sozialdatenschutzrechtliche Probleme aufzuzeigen, gesetzeskonforme Lösungen praxisnah darzustellen und damit rechtliche Handlungssicherheit zu geben...

Am 27.3.2014 findet beim Landschaftsverband Rheinland die Veranstaltung "Schweigepflicht und Sozialdatenschutz bei Kindeswohlgefährdungen: Welche Informations-befugnisse und -pflichten bestehen im Zusammenhang mit Daten?" statt. Ziel dieser Veranstaltung ist es, Mitarbeitern/-innen aus der öffentlichen und freien Jugendhilfe, die mit Kindeswohlgefährdungen konfrontiert sind, sozialdatenschutzrechtliche Probleme aufzuzeigen, gesetzeskonforme Lösungen praxisnah darzustellen und damit rechtliche Handlungssicherheit zu geben. Referentin ist Frau Professor Dr. Brigitta Goldberg von der Evangelischen Fachhochschule RWL Bochum.

Die Veranstaltung findet in der Zentralverwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland im Horion-Haus, Hermann-Pünder-Str. 1 in Köln-Deutz statt. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 25 EUR inkl. Mittagsimbiss. Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich im Fortbildungsprogramm des Landesjugendamtes Rheinland unter http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/fortbildung/anmeldunghinweiseundkonditionen/anmeldunghinweiseundkonditionen_1.html . Anmeldungen sind ab sofort bis zum 6.3.2014 möglich (Seminar-Nr. 14/1060)

 

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