Thema GEZ bzw. neuer Rundfunkbeitrag
Die BAG-OKJE teilt dazu mit:
„Hierzu sind alle Bemühungen, z. B. auch des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in der Lobbyarbeit gescheitert. Die neue Regelung gilt seit dem 1.1.2013 und war nicht zu verhindern. Die Hinweise auf eine Verschlechterung der Lage auch für die freien Träger der Jugendhilfe und Jugendarbeit wurden von der Politik ignoriert.
Konkret bedeutet das:
- es gibt pro Einrichtung diese neue „Haushaltsabgabe",
- es gibt für die gemeinnützigen anerkannten Träger der Jugendhilfe und auch sonst keine Gebührenbefreiung mehr,
- die Details der technischen Umsetzung und mögliche Folgen einer noch nicht entschiedenen Klage sind noch zu klären und abzuwarten.
Grundsätzlich gilt nun ein Beitrag von derzeit 17,98 Euro pro Haushalt/Betriebsstätte/Jugendeinrichtung und Monat, unabhängig davon, ob dort ein Fernseh- oder Radiogerät oder Computer vorhanden ist. Alle diese möglichen Empfangsgeräte sind künftig damit abgedeckt. Ein Fahrzeug pro Einrichtung ist mit seinem Empfangsgerät ebenfalls in diese Abgabe eingeschlossen
Die bisherige Splittung nach Radiogebühr (5,76 Euro mtl.) und Fernsehgebühr (17,98 Euro mtl.) gibt es nicht mehr.
Die bisher mögliche Freistellung für z. B. Behinderte usw. und für gemeinnützige anerkannte Träger der Jugendhilfe ist ebenfalls weggefallen. Diese können künftig nur noch einen Antrag auf eine ermäßigte Rundfunkabgabe in Höhe von 5,99 Euro / mtl. stellen, wenn die Gemeinnützigkeit nachgewiesen wird und nicht mehr als 8 Beschäftige in der Einrichtung tätig sind.
Näheres siehe auch unter http://www.rundfunkbeitrag.de/einrichtungen-des-gemeinwohls/rund-um-das-neue-modell.shtml
(mail der BAG-OKJE vom 14.1.2013)