Einzelansicht

Wichtige Infos der AEJ-NRW zur Antragstellung KJP-NRW Pos. 1.1.2 (Offene Kinder- und Jugendarbeit)

Die Verhandlungen und die Bemühung um Klarheit gehen weiter. Für die Anliegen der Evangelischen Jugend setzt sich die Arbeitsgemeinschaft Evangelische Jugend NRW weiter ein. Hier nun wichtige Informationen zu bereits gewonnen Erkenntnissen...

Die Verhandlungen und die Bemühung um Klarheit gehen weiter. Für die Anliegen der Evangelischen Jugend setzt sich die Arbeitsgemeinschaft Evangelische Jugend NRW weiter ein. Hier nun wichtige Informationen zu bereits gewonnen Erkenntnissen...

Aus der Rundmail der AEJ-NRW:

Bezug nehmend auf unsere Rundmail vom 18.10.2013 – Pkt. 2 und 3 – übersenden wir euch in der Anlage die in den letzten Tagen erhaltenen Unterlagen für die Antragstellung. Wir hatten ja bereits mitgeteilt, dass es keine Investitionsförderung (wie in den letzten beiden Jahren) mehr geben wird – dies bestätigt die nun veröffentlichte Antragsaufforderung.

In mündlichen Gesprächen mit dem Ministerium haben wir zudem erfahren, dass aufgrund des beschränkten Gesamtumfangs der Mittel beabsichtigt ist, keine kleinteiligen Projekte zu fördern, sondern größere, die über einen längeren Zeitraum geplant sind.

Dies und die nachstehenden Punkte bitten wir daher unbedingt zu beachten, falls Anträge gestellt werden:

  • als Stichtag für den Eingang der Anträge für die Punkte 1-3 gilt der 1.2.2014 (diese stellt aber keine Ausschlussfrist dar),
  • Anträge zu Pkt. 4 werden ab sofort ohne Antragsfrist entgegen genommen,
  • für alle Anträge sind sowohl das beigefügte Merkblatt als auch die Beurteilungs- und Fördermaßstäbe zu beachten bzw. bindend,
  • bei überjährigen Anträgen sind die formalen Vorschriften zu beachten,
  • Anträge freier Träger (also alle aus unserem Bereich) benötigen immer eine befürwortende Stellungnahme des örtlich zuständigen Jugendamtes.

Wir fügen sowohl das erhaltene Rundschreiben des Landesjugendamtes Rheinland (alles zusammengefasst in einer pdf-Datei) als auch das des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe (Einzeldateien) bei. Inhaltlich unterscheiden diese sich nicht – wir bitten lediglich um Aufmerksamkeit, dass das richtige Antragsformblatt Muster 1 (Adresse Köln bzw. Münster) bei der Antragstellung verwendet wird.

Darüber hinaus bitten wir euch, uns im Falle einer Antragstellung eine Kopie desselben zukommen zu lassen.

Bei Unklarheiten bzw. Rückfragen bitten wir um Nachricht – soweit möglich versuchen wir zu helfen.

(Info der Landesjugendämter vom 15.11.2013)

 

Bernd Opitz AEJ-NRW

 

Downloads:

Rundschreiben des Landesjugendamtes Rheinland

Rundschreiben des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe  - enthält:

  • Antragsaufforderung
  • Beurteilungs- und Fördermaßstäbe zur Förderung von Angeboten und Einrichtungender Offenen Kinder- und Jugendarbeit aus Pos. 1.1.2 Kinder- und Jugendförderplan
  • ANLAGE 11
  • Muster1 Projekte 2014 - LWL
  • Muster1 Projekte 2014 - LVR

Besuchen Sie uns

Noch offene Fragen?

Ruf uns gerne einfach an oder schreib uns eine Mail!

Wir sind Mo - Do in der Zeit von 08.00 - 17.00 Uhr (bzw. freitags von 08.00 bis 13.30 Uhr) unter 02304-755/4422 erreichbar.

Unsere Spendenkonto:

Empfänger: Ev. Kirche von Westfalen  

IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12

Verwendungszweck: Evangelische Jugend 08.5.2022

Spenden sind auch außerhalb der Konfirmationszeit das ganze Jahr möglich. (Das Datum 25.4.2021 dient nur der internen Zuordnung.)

 

Der Image Film zu juengerREISEN ! Film und alle Infos hier >>>